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Schlupflöcher im Düngerecht: Kritik des BDEW

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, dass zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher im Düngerecht korrigiert, bzw. geschlossen werden. Durch eine Novellierung der EU-Trinkwasser-Richtlinie soll unter anderem der Anteil von Spurenstoffen im Trinkwasser gesenkt werden.

von | 09.10.18

Jörg Simon, Vizepräsident für Wasser/Abwasser des BDEW, nahm bei der wasserwirtschaftlichen Jahrestagung Ende September – unter anderen Themen – die Diskussionen über die Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie in den Blick.

Vizepräsident für Wasser/Abwasser des BDEW, Jörg Simon eröffnete mit folgenden Worten die wasserwirtschaftliche Jahrestagung in Berlin: „Noch immer wird der Grundwasser-Grenzwert von 50 mg/L in vielen Regionen Deutschlands überschritten. Eine Studie von Professor Taube von der Universität Kiel hat gezeigt, dass bei gleichen Ertragswerten auch nach dem neuen Düngerecht mitunter mehr Dünger ausgebracht werden kann, als nach der alten Düngeverordnung. Möglich wird dies durch zahlreiche Schlupflöcher und Ausnahmen, die aus unserer Sicht in dieser Weise nicht hinnehmbar sind. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit den Umweltverbänden und ver.di für eine Novellierung des aktuellen Düngerechts ein“.

EU-Trinkwasserrichtlinie

Simon nahm außerdem die Diskussionen über die Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie in den Blick: „Für die Wasserwirtschaft ist wichtig, dass es durch die Novellierung nicht zu einer Über-Bürokratisierung durch Einzelregelungen kommt und die Richtlinie als „Qualitätsrichtlinie“ weiterhin umsetzbar bleibt“. Ein wichtiges Stichwort sei die so genannte Probenahmenhäufigkeit. „Würde der Kommissionsvorschlag in seiner Reinform umgesetzt, müssten wir uns auf eine tägliche Probenahme einstellen, die zu erheblichen Kostenbelastungen führt, aber qualitativ im Vergleich zur jetzigen Praxis keinen Mehrwert bringt.“ Es könne auch nicht sein, dass in einer Qualitätsrichtlinie plötzlich Kosten- und Tarifdaten sowie Vorgaben für Investitionen, Wassersparmaßnahmen und Verlustraten geregelt werden. Damit schieße die EU-Kommission weit über das Ziel hinaus.

Spurenstoffe

Ein weiterer Themenkomplex, der in dieser Legislaturperiode ein Schwerpunkt für die Wasserwirtschaft darstelle, sei die Spurenstoffdiskussion. „Dabei ist uns wichtig, dass auch hier das Verursacherprinzip bei der Vermeidung stärker aufgegriffen wird und nicht nur eine end-of-pipe-Diskussion geführt wird. Wenn z. B. der Arzneimittelkonsum in Deutschland bis zum Jahre 2045 um bis zu 70 % steigt, brauchen wir eine Vermeidungsstrategie auf allen Ebenen und mit allen Akteuren. Die finanzielle Belastung und Durchführung von Maßnahmen darf nicht nur den Abwassergebührenzahler treffen. Der alleinige Rückgriff auf die Abwassergebühr käme letztendlich einer Lizenz zur Verschmutzung gleich. Wir müssen hier zu einer ausgewogenen Lösung für alle Beteiligten kommen. Auch dazu wollen wir heute in der Jahrestagung einen Beitrag leisten.“

Nachhaltige Investitionen

Im Fokus stehe für die Wasser- und Abwasserbranche zudem die Sicherung zukünftiger Investitionen. „Die Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland stehen heute für eine hervorragende Wasserqualität, Versorgungssicherheit und einen hohen technischen Standard. Regelmäßige Kundenbefragungen belegen dies“, so Simon. Im jüngsten BDEW-Kundenbarometer bewerten mehr als zwei Drittel der Befragten ihren Wasserver- wie auch Abwasserentsorger positiv oder sehr positiv. Die Qualität des Trinkwassers erzielt noch höhere Werte. Über 80 % der Befragten gaben dem Lebensmittel Nummer 1 gute bis sehr gute Noten. Diese Umfragewerte sind seit Jahren weitgehend stabil.
„Um diese hohe Qualität der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, sind nachhaltige Investitionen erforderlich. Notwendig ist deshalb eine sichere Finanzierung unter anderem durch entsprechend kalkulierte Wasserpreise und Abwassergebühren“, so Simon abschließend.

Weitere Informationen: www.bdew.de

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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