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HamburgWasser klagt gegen wasserrechtlichen Bescheid

HamburgWasser hat sich entschieden, gegen den ihr erteilten wasserrechtlichen Bescheid zur Grundwasserförderung in der Nordheide Klage zu erheben. Maßgeblich für die Entscheidung war vor allem auch, dass statt der begehrten wasserrechtlichen Bewilligung lediglich eine gehobene Erlaubnis durch die Behörde erteilt wurde.

von | 09.05.19

Hamburg Wasser klagt gegen seinen wasserrechtlichen Bescheid zur Grundwassernutzung in der Nordheide

Hamburg Wasser nutzt seit Ende 1982 Grundwasser aus der Nordheide für die Wasserversorgung der Hansestadt. Die ursprüngliche wasserrechtliche Bewilligung über eine jährliche Fördermenge von 27 Mio. m3 ist Ende 2004 ausgelaufen. Seitdem hat das Unternehmen auf Basis eines Zwischenbescheids, den die damalige Bezirksdirektion Lüneburg für die Dauer des Verwaltungsverfahrens erteilt hatte, Grundwasser aus der Nordheide gefördert. Der neue Antrag von Hamburg Wasser beläuft sich auf eine maximale Jahresmenge von 18,4 Mio. m3/a, mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Damit unterschreitet der neue Antrag die ursprüngliche Bewilligung deutlich.
Die erteilte gehobene Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes gewährt dem Antragssteller zwar schon eine bessere Rechtsstellung als eine einfache, widerrufbare Erlaubnis, bietet aber nicht die gleiche Sicherheit wie eine Bewilligung. Diese enthält Regelungen, auf die sich der Antragssteller oft jahrzehntelang berufen kann. Wegen der großen Bedeutung einer solchen Bewilligung ist in einem solchen Verfahren die Öffentlichkeit beteiligt, das ist zur Erteilung einer Erlaubnis nicht notwendig.
RAin Sascha Köhler, bbh (Kanzlei Becker Büttner Held) Berlin:
„Die Entscheidung der HamburgWasser verdeutlicht den derzeit an vielen Stellen auftretenden Konflikt zwischen behördlicher Entscheidungspraxis und dem Bedürfnis der öffentlichen Wasserversorger nach größerer Rechtssicherheit, welche mit einer erhöhten Versorgungs- und Investitionssicherheit einhergeht. Während nach Ansicht der Behörden diese Sicherheit durch die Erteilung von (gehobenen) Erlaubnissen ausreichend gewährleistet wird, ist nach Dafürhalten der öffentlichen Wasserversorger die Erteilung einer Bewilligung erforderlich, welche nicht zuletzt auch stärkere Abwehrpositionen gegen Dritte mit sich bringt."
Mit der Klage gewinnt Hamburg Wasser mehr Zeit, die das Unternehmen für die Prüfung braucht, ob es mit dem vorliegenden Bescheid dem eigenen Versorgungsauftrag sicher nachkommen kann. Hamburg Wasser ist nach eigenen Angaben auf das Grundwasser aus der Nordheide angewiesen, um die Versorgungssicherheit für Hamburg zu gewährleisten. Die Großstadt erhält neben dem Wasser, das auf dem Stadtgebiet gefördert wird, außerdem rund 13 % ihres Bedarfs aus niedersächsischen Brunnen und rund 24 % aus Schleswig-Holstein.
Nähere Informationen: www.hamburgwasser.de

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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