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Jetzt anmelden: Fachseminar zur Neuregelung bei der elektronischen Vergabe

Der Bundesrat hat nach der Verabschiedung durch den Bundestag Ende 2015 dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt.

von | 09.03.16

Somit können die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsordnung sowie der Postdienste (RL 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (RL 2014/23/EU) fristgerecht zum 18.04.2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit dem künftig umfangreichen Regelungskatalog treten auch Regelungen zur elektronischen Vergabe hinzu, die es als Öffentlicher Auftraggeber zu beachten gilt.

Fachseminar mit allen wichtigen Informationen kompakt an einem Tag

Am 26. April veranstaltet das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW) in Kooperation mit dem Beratungsunternehmen Becker Büttner Held (BBH) Essen von 9.00 bis 17.00 Uhr ein Fachseminar, das alle wichtigen Informationen zur elektronischen Vergabe an einem Tag vermittelt. Darin stellt Frau Rechtsanwältin Dr. Desiree Jung den neuen Rechtsrahmen der elektronischen Vergabe vor. Es wird insbesondere dargestellt, welche zwingenden Vorgaben bereits ab dem 18.04.2016 gelten und was künftig nach Ablauf der Übergangsfristen beachtet werden muss.
Des Weiteren werden Instrumente und Methoden der elektronischen Vergabe veranschaulicht. Im zweiten Veranstaltungsteil stellt Ralf Sand vom Finanzministerium NRW den Vergabemarktplatz NRW vor und gibt hilfreiche Praxishinweise.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter bei Öffentlichen Auftraggebern (z. B. Kommunen, zentralen Beschaffungsstellen, kommunalen Stadtwerken und Eigenbetrieben, Zweckverbänden und AöRs), die im Bereich Einkauf bzw. Beschaffung tätig sind. Anmeldeschluss ist der 12. April. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur direkten Anmeldung sind unter folgendem Link zu finden.
Lesen Sie auf den nächsten Seiten mehr über die wesentlichen Änderungen im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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