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Gülleschwemme: Lager dringend gesucht

Fehlende Lagerkapazitäten für Gülle zwingen die Landesregierung in Schleswig-Holstein zu einer ungewöhnlichen Maßnahme: Ab sofort sind per Notfallgenehmigung provisorische Güllelager erlaubt.

von | 08.12.17

Der aktuelle Gülle-Notstand in Schleswig-Holstein könnte sich künftig auch in anderen Regionen wiederholen, befürchtet der BDEW

Landwirtschaftsminister Robert Habeck erklärt: „Dabei sind strenge Auflagen einzuhalten. Es muss sichergestellt sein, dass Grundwasser und Oberflächengewässer geschützt sind, unter anderem über Spezialfolien.“ Wer eine solche Genehmigung erhält, müsse zudem im Laufe des Jahres nachweisen, dass seine Kapazitäten im kommenden Winter ausreichen werden. Der BDEW sieht hier die Folgen einer verfehlten Landwirtschaftspolitik: „Wir sehen die Gefahr, dass sich dieser Güllenotstand in den nächsten Jahren wiederholt und auch andere Teile der Republik treffen könnte. Denn zu der Gülle-Überproduktion aus der Massentierhaltung in Deutschland werden jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen Gülle aus dem Ausland importiert.“

BDEW fordert Kehrtwende

Hinzu komme, dass die novellierte Düngeverordnung und die kürzlich verabschiedete Stoffstrombilanzverordnung der industriellen Landwirtschaft derart viele Ausnahmen und Schlupflöcher gewährten, dass ein nachhaltiger Gewässerschutz nicht möglich sei. „Die nächste Bundesregierung muss endlich eine Kehrtwende in der Landwirtschaftspolitik einleiten.“ Gemeinsam mit neun Umweltverbänden und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat der BDEW eine Petition zur Verschärfung des Düngerechts initiiert.

Engpässe auch in Mecklenburg-Vorpommern

Auch aus Mecklenburg-Vorpommern kommen Alarmsignale. Landwirtschaftsminister Till Backhaus äußert in einer Pressemitteilung: „Ich befürchte, dass die Kapazitäten zur Lagerung der Gülle in einzelnen Betrieben vor Ende der Sperrfrist weitgehend ausgereizt sind. Außerdem ist damit zu rechnen, dass es aufgrund der Witterungsbedingungen zu Verzögerungen bei der Ausbringung nach Ablauf der Sperrfrist Anfang Februar 2018 kommen kann. Deshalb rate ich allen viehhaltenden Landwirten und auch Biogasanlagenbetreibern, sich frühzeitig um zusätzliche Lagerkapazitäten zu bemühen.“ Mit der neuen, am 2. Juni 2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung gelten für die Ausbringung von Düngemitteln und somit auch für die flüssigen organischen Wirtschaftsdünger verlängerte Sperrfristen. Der Minister weist darauf hin, dass das Land über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm den Neubau von Güllelagern fördere.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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