In Niedersachsen sind in der letzten Juniwoche die Pegelstände in den Trinkwasserbehältern des Wasserverbands Garbsen derart gesunken, dass der Verband den Leitungsdruck abgesenken und die Verwendung von Trinkwasser nach § 22 AVB WasserV (Verordnung Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser) für etwa eine Woche einschränken musste. In diesem Zeitraum waren der Gebrauch von Wasser für Autowaschen, Gartenbewässerung, das Befüllen von Gartenteichen, Pools und Planschbecken sowie zur Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen untersagt. Das Verbot ist inzwischen aufgehoben, die Druckabsenkung bleibt aber noch bestehen und es wird weiterhin zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser aufgerufen.
In Löhne in Ostwestfalen appellierte die Stadt an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch einzuschränken und stellte kurze Zeit später Bußgelder von bis zu 1.000 € für das Verschwenden von Frischwasser zur Rasensprengung, für Pools oder zum Autowaschen in Aussicht.
Erste Einschränkungen beim Wassergebrauch
Kategorie: Sonstiges
Themen: Netze | Wassergewinnung
Autor: Jonas Völker
Besonders ernst ist der Wassermangel bereits in Südbrandenburg: Laut Angabe des Brandburger Umweltministeriums fehlen derzeit etwa 30 Mio. m3 Wasser. Der Fluss Schwarze Elster bei Senftenberg liegt bereits trocken. Wie rbb24 meldete, haben mehrere Landkreise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Hilfe von Pumpvorrichtungen im Zeitraum zwischen 6 und 21 Uhr ab dem 7. Juli untersagt. Verstöße gegen das Entnahmeverbot sollen mit Geldstrafen von bis zu 50.000 € geahndet werden.
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