In Niedersachsen sind in der letzten Juniwoche die Pegelstände in den Trinkwasserbehältern des Wasserverbands Garbsen derart gesunken, dass der Verband den Leitungsdruck abgesenken und die Verwendung von Trinkwasser nach § 22 AVB WasserV (Verordnung Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser) für etwa eine Woche einschränken musste. In diesem Zeitraum waren der Gebrauch von Wasser für Autowaschen, Gartenbewässerung, das Befüllen von Gartenteichen, Pools und Planschbecken sowie zur Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen untersagt. Das Verbot ist inzwischen aufgehoben, die Druckabsenkung bleibt aber noch bestehen und es wird weiterhin zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser aufgerufen.
In Löhne in Ostwestfalen appellierte die Stadt an die Bevölkerung, den Wasserverbrauch einzuschränken und stellte kurze Zeit später Bußgelder von bis zu 1.000 € für das Verschwenden von Frischwasser zur Rasensprengung, für Pools oder zum Autowaschen in Aussicht.
Räuber-Beute-Interkationen auf Kläranlagen
Forschende der Universität Koblenz haben eine Räuber-Beute-Interaktion mit dem Potential zur nachhaltigen Verhinderung von Schlammauftrieb in Kläranlagen entdeckt.











