An beiden Tagen wird Dr. Christian Saßl, Universität Trier, zum Thema Ökologische Gewässerunterhaltung durch Wasser- und Bodenverbände referieren. Dieses Thema ist mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die Verbände in den Fokus gerückt. Sie stehen vor der Herausforderung, den mit hohem finanziellen Aufwand zu erreichenden guten Zustand der Gewässer mit dem verbandsrechtlichem Vorteilsprinzip in Einklang zu bringen und so eine Refinanzierung der Maßnahmen über Verbandsbeiträge zu rechtfertigen.
Bisher noch nicht geklärt sind die Möglichkeiten des Rechtsschutzes, wenn etwa die Verbandsmitglieder gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Aufgabenwahrnehmung durch die Verbände im Bereich der ökologischen Gewässerunterhaltung vorgehen oder die Verbände die durch die bewirtschaftungspflichtigen Bundesländer vorgenommene Verlagerung solcher Maßnahmen in ihren Aufgabenbereich gerichtlich überprüfen lassen wollen. Der Gesprächskreis soll daher, auch mit Blick auf die noch in diesem Jahr zu erwartende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, versuchen, die rechtlichen Probleme der ökologischen Unterhaltung durch die Verbände aufzuzeigen und zur Diskussion zu stellen.
Das Trierer Universitätsinstitut, das von Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M., geleitet wird, veranstaltet diesen Gesprächskreis in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Rechtsanwälte GKMP Pencereci Partnerschaftsgesellschaft mbB, dem Landeswasserverbandstag Brandenburg e.V. (LWT), dem Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V. (DBVW) und dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein (LWBV).
Die Veranstalter weisen darauf hin, dass die Veranstaltung in Bad Oldeslohe am 6. Juni entgegen vorheriger Ankündigungen schon um 12 Uhr beginnt und nicht, wie in Potsdam am Tag davor, um 16 Uhr.
Nähere Informationen und Anmeldung: www.wasserrecht.uni-trier.de
Abwasser-Zweckverband Südholstein wird 60 Jahre
Der Abwasser-Zweckverband (AZV) Südholstein ist 60 Jahre alt geworden. Am 14. Juli 1965 gründete sich der Verband mit Feststellung seiner ersten Satzung. Damit machte er im Kreis Pinneberg und Umgebung den Weg frei für Umwelt- und Gewässerschutz sowie bessere Lebensbedingungen durch die zentrale Abwasserentsorgung.