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Wasserversorger: Düngeverordnung jetzt!

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Thema:
Autor: Jonas Völker

Wasserversorger fordern strengere Vorgaben für die Landwirtschaft

„Die Zeit drängt, wenn der Zustand der Gewässer in Deutschland ernsthaft verbessert werden soll“, so die AöW in einer aktuellen Pressemitteilung. „Es darf nicht nur um das Klageverfahren der EU gegen Deutschland gehen. Die Gewässer müssen zu ihrem Schutz entschieden vor zu vielen Nitrat- und Nährstoffeinträgen geschützt werden.“

Wasserversorger tragen die Folgen

Zur aktuellen Diskussion über die Novellierung der Düngeverordnung erklärt AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht: „Unsere Mitglieder fordern, dass endlich entschiedene Vorgaben für die Düngepraxis beschlossen werden, mit denen den steigenden Nitratwerten in den Gewässern entgegengewirkt wird.“ Die Wasserversorger hätten die Folgen zu tragen, wenn nichts geschieht, mahnt die AöW an. Diese Folgen sind höhere Kosten für Ersatzmaßnahmen und die Trinkwasseraufbereitung. Dazu bedeutet ein weiteres Verschleppen wichtiger Regelungen zur Düngepraxis und im Vollzug für Deutschland noch mehr Probleme bei der Einhaltung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Nicht nur die von der EU kritisierte mangelhafte Umsetzung der Nitratrichtlinie wird sonst in Zukunft Deutschland vorgehalten werden, sondern auch die Nichteinhaltung des Verschlechterungsverbots für die Gewässer.

Wichtige Nachbesserungen fehlen

Wenn Deutschland hohe Strafzahlungen vermeiden wolle, dürfe sich die Novelle der Düngeverordnung nicht noch länger hinziehen, moniert die AöW-Geschäftsführerin. Nach Ansicht der AöW und ihrer Mitglieder sind in dem aktuellen Entwurf der Düngeverordnung wichtige Nachbesserungen, die schon in der Anhörung in 2015 von der Wasserwirtschaft gefordert wurden, nicht aufgenommen worden und in einigen Teilen gegenüber dem ersten Entwurf sogar Lockerungen vorgenommen worden. Die AöW fordert, dass die Grenze von 170 kg Nitrat pro Hektar und Jahr nicht noch weiter gelockert werden darf. Eine Ausnahme für Wirtschaftsdünger und Gärreste auf Ackerland lehnt sie ab. Ebenso dürfe Mineraldünger nicht weiter ausgenommen werden.

Nitrataktionsplan fehlt

Die AöW kritisiert auch die Lockerungen, die Betriebe mit noch höheren Viehbeständen begünstigen würden. Perspektivisch, so die Forderung, sollten alle landwirtschaftlichen Betriebe von den Regelungen erfasst werden. „Auch wenn die gesetzlichen Regelungen endlich verabschiedet werden, fehlt es danach an einem Nitrataktionsplan für ganz Deutschland und für die besonders belasteten Gebiete. Deshalb ist endlich Handeln geboten“, so die AöW in ihrer Stellungnahme. „Die AöW fordert von der Landwirtschaft, dass auch ihre Akteure Verantwortung für den Zustand der Gewässer übernehmen. Das kann zum Beispiel in einer engen Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaft geschehen wie es bereits in einigen Bundesländern und Regionen seit Jahrzehnten geschieht.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft. AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

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