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Wasserrecht: BUND nimmt Stellung zum RWE-Antrag

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

Sümpfungsbrunnen vor dem Hambacher Wald. (Foto: Dirk Jansen)

„Es gibt hierzulande keinen denkbar größeren Eingriff in den Gewässerhaushalt als die Braunkohlentagebaue“, kritisiert Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. „Diese gigantische Grundwasserzerstörung zugunsten der Gewinnung eines überflüssigen und schädlichen Energieträgers muss gestoppt werden“, heißt es in einer Meldung des Verbands.
Dem Bericht zufolge waren im Wasserwirtschaftsjahr 2017/2018 für die drei noch in Betrieb befindlichen Braunkohlentagebaue im Rheinischen Revier insgesamt etwa 510 Mio. m3 Grundwasser gehoben („gesümpft“) worden. Das entspricht dem Zehnfachen des Wasserverbrauchs der Landeshauptstadt Düsseldorf. Mit 321 Mio. m3 entfielen dabei 63 % auf den Tagebau Hambach. Die Sümpfung der Tagebaue ist zur Trockenhaltung der Betriebsflächen und für die Standsicherheit der Böschungen unabdingbar. Die RWE Power AG hat jetzt beantragt, die wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Hambach bis 2030 zu verlängern; jährlich bis zu 450 Mio. m3 Grundwasser sollen dann gehoben werden. Der Kohlekonzern setzt dabei voraus, dass der Tagebau Hambach wie in den 1970er Jahren geplant weiter nach Süden vordringt und wegen der dort tiefer liegenden Kohleflöze eine Teufe von bis zu 450 m erreicht.

Braunkohlenförderung kurzfristig stark reduzieren

„RWE tut so, als gäbe es weder den Kohleausstieg noch einen Rodungsstopp im Hambacher Wald“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Dazu verfügt der Kohlekonzern wegen der anhängigen BUND-Klage gegen den 3. Rahmenbetriebsplan noch nicht einmal über eine rechtskräftige bergrechtliche Zulassung zur Erweiterung des Tagebaus.“ Darüber hinaus missachte der RWE-Antrag die wasserrechtlichen Vorgaben zur Verbesserung des mengenmäßigen und chemischen Zustandes der Grundwasserkörper. Die NRW-Landesregierung habe zwar die Bewirtschaftungsziele wegen der vermeintlichen Notwendigkeit der Braunkohlenförderung zu Sicherung der Energieversorgung kurzerhand außer Kraft gesetzt, dieses Argument trage aber nicht mehr. Vielmehr sei es Konsens, die Braunkohlenförderung kurzfristig stark zu reduzieren. „Dem Gebot der minimalen Sümpfung kann Rechnung getragen werden, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis die absehbare Verkleinerung des Tagebaus berücksichtigt. Es kann nicht angehen, dass der RWE Power AG jetzt ein Blanko-Scheck zur Grundwasserzerstörung ausgestellt wird“, so Jansen.
Der BUND fordert die Bezirksregierung Arnsberg deshalb auf, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Der Antragstellerin solle stattdessen aufgegeben werden, bis zum Dezember 2019 einen geänderten Sümpfungsantrag vorzulegen.
Die Stellungnahme steht auf der Webseite des Verbands zur Verfügung.

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