Mit knapp 17 l/m² erreichte der April 2020 kaum ein Drittel seines Solls von 58 l/m². Trockener war der April nur 1893 mit 3,7 l/m² und 2007 mit 4,0 l/m² gewesen. An zahlreichen Stationen vor allem im Süden und der Mitte Deutschlands fiel vom 1. bis zum 27. April kein messbarer Niederschlag. Meiningen in Thüringen meldete sogar seit dem 13. März nur 0,4 l/m². Die Böden, die sich im nassen Februar meist gut mit Feuchtigkeit gefüllt hatten, trockneten in den oberen Bodenschichten wieder aus, wodurch die Waldbrandgefahr gebietsweise auf die höchste Stufe stieg. Häufig brachen auch erste Feuer aus. Am 20. April wurden in Nordrhein-Westfalen bei Gummersbach 75 und bei einem mehrere Tage wütendem Feuer bei Niederkrüchten an der niederländischen Grenze 10 ha Wald und Heide zerstört.
Die Bundesländer sind alarmiert
Angesichts der extremen Frühjahrstrockenheit, die schon die dritte in aufeinanderfolgenden Jahren ist, hat der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, die erneute Installation einer Arbeitsgruppe „Dürre“ (die erste wurde schon 2018 zusammengestellt) verkündet.
Schon seit Juni vergangenen Jahres tagt in Brandeburg die länderübergreifende „Ad-hoc-AG Extremsituation“, die im April feststellen musste, dass die brandenburgischen Speicherseen nur aktuell nur 35 % der benötigen 20 Mio. m3 zur Niedrigwasseraufhöhung der Spree zur Verfügung stellen können. Damit ist in den Einzugsgebieten der Spree und der Schwarzen Elster bereits ein äußert sparsamer Umgang mit Wasser angeraten. Auf zukünftige Einschränkungen sind noch keine Ausblicke möglich.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber kündigte gegenüber dpa an, innerhalb der kommenden zwei Jahre 50 Mio. € für Wassersicherheit im Freistaat einzuplanen. Davon sollen 35 Mio. € zum Bau von über 300 km an Verbundleitungen zwischen den Wasserversorgungsgebieten verwendet werden, mit denen die Trinkwasserversorgung sichergestellt werden soll. Für etwa 5 Mio. € werden in den Regierungsbezirken die Wasserversorgungsbilanzen aktualisiert. Mit etwa 2 Mio. € werden 18 Projekte zur nachhaltigen und umweltgerechten Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen gefördert. Eine weitere Säule der Maßnahmen zielt auf den Schutz des natürlichen Wasserhaushalts.
Wiederverwendung und neue Anbaukonzepte für die Landwirtschaft
Mit der Annahme der neuen Richtlinie zur Wiederverwendung gereinigten kommunalen Abwassers für Bewässerungszwecke hat der Europäische Rat am 7. April einen wichtigen Schritt getan um das Risiko mangelnder Wasserverfügbarkeit für die Landwirtschaft zu reduzieren.
Die Regeln sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Die Verordnung, die vollkommen den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht, wird die Verfügbarkeit von Wasser verbessern und Anreize für eine effizientere Wassernutzung schaffen. Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, können Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden.
In dem Ende letzten Jahres abgeschlossenen Verbundprojekt HypoWave wurde die Wiederverwendung gereinigten kommunalen Abwassers mit der Hydroponik kombiniert, einem bodenlosen und an sich wassersparenden Anbauverfahren. Für die Abwasserwirtschaft ergibt sich unter anderem der Zusatznutzen, dass die Pflanzen durch die Aufnahme von Stickstoff und Phosphor weitergehend gereinigt wird. Eine Zusammenfassung der Projektergebnisse können Sie demnächst in der Ausgabe 5/2020 der gwf Wasser|Abwasser lesen.
Im Beitrag „Mindestanforderungen an eine Wasserwiederverwendung: Hinweise aus Sicht der WavE-Forschungsprojekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)“, erschienen in der Ausgabe 12/2018 der gwf Wasser|Abwasser, erfahren Sie mehr über das Thema Wasserwiederverwendung.
Wasserstress trifft Wasserrecht
Wenn Wasser zur knappen Ressource wird, bleiben Nutzungskonkurrenzen nicht aus. Diese können auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, beispielsweise über nicht gewährte Entnahmerechte oder Haftungsfragen bei Ernteausfällen oder Brandschäden, die wegen nicht oder in zu geringer Menge vorhandenem Löschwasser entstehen. Was ist zu tun und wie können sich Wasserversorger rechtlich bestmöglich absichern? Hierzu ist eine Webinarreihe in Planung, über die wir Sie in Kürze informieren werden. Wenn Sie sofort mehr Details erwünschen, melden Sie sich beim gwf-Redaktionsteam.
Buchtipp: Löschwasserbereitstellung von Wasserversorgungsunternehmen an Kunden