Der Einsatz von Pumpen zur Wasserentnahme aus Bächen und sonstigen oberirdischen Gewässern ist auf dem Gebiet des Landkreises Nordsachsen bis zum 30. September verboten. Das teilte die Kreisverwaltung Nordsachsen mit.
„Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht“, warnt die Behörde. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geahndet werden.
Hintergrund für diese Festlegung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordsachsen sei die anhaltende Trockenheit. In zahlreichen Gewässern gebe es nur noch sehr niedrige Wasserstände. Eine Verbesserung der Lage sei derzeit nicht in Sicht: „Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre“, teilt die Untere Wasserbehörde dazu weiter mit.
Es bestehe die Gefahr, dass bei weiterer Entnahme von Wasser die Tier- und Pflanzenwelt bedroht und die natürliche Selbstreinigung der Gewässer gefährdet wird.
Das Verbot zur Wasserentnahme gilt bis auf Widerruf, für den Fall, dass sich die Situation entschärft. Nicht verboten ist es weiterhin, Wasser mit einer Gießkanne oder anderen Schöpfgefäßen zu entnehmen.
Im Landkreis Nordsachsen war bereits 2015 aufgrund des akut niedrigen Wasserstandes der Gewässer an die Einwohner appelliert worden, kein Wasser zu entnehmen. Damals blieb es allerdings beim Appell. In diesem Jahr handelt es sich das erste Mal um eine sogenannte Allgemeinverfügung, die rechtsverbindlich ist.
Autor/Quelle: Sebastian Stöber/Torgauer Zeitung
Landkreis stellt Wasserentnahme unter Strafe
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Autor: Jonas Völker
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