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Auskunftspflicht für Wasserversorger aus Baden-Württemberg

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Preisaufsichtsbehörde hat Mitte März 100 Wasserversorgungsunternehmen aus dem Bundesland bzgl. der Gewährung von Preisnachlässen für kommunale privatrechtliche Gesellschaften im Rahmen der Wasserversorgung angeschrieben. In diesem Zusammenhang wird seitens des Ministeriums zur Vorlage verschiedener Informationen, insbesondere bzgl. Preisnachlässen und Sondertarifen, bis zum 10.04.2019 aufgefordert.

von | 04.04.19

Dürfen im Wasser keine Sondertarife abgerechnet werden?

Eine Überprüfung sämtlicher Sondertarife im Wasser kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gewährung von Sondertarifen ist in der Wasserversorgung grundsätzlich möglich, bedarf aber im Einzelfall einer Rechtfertigung. Insofern empfiehlt die Kanzlei Becker Büttner Held PartGmbB (bbh) Ihren Kunden bzw. Versorgern, ihre Preisgestaltung und Kundenstruktur in der Wasserversorgung auf derartige Sondertarife und Rechtfertigungsansätze zu überprüfen. Die Kanzlei bietet Unterstützung bei der Aufgabe an.
Weitere Informationen: www.bbh-beratung.de

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