Dürfen im Wasser keine Sondertarife abgerechnet werden?
Eine Überprüfung sämtlicher Sondertarife im Wasser kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gewährung von Sondertarifen ist in der Wasserversorgung grundsätzlich möglich, bedarf aber im Einzelfall einer Rechtfertigung. Insofern empfiehlt die Kanzlei Becker Büttner Held PartGmbB (bbh) Ihren Kunden bzw. Versorgern, ihre Preisgestaltung und Kundenstruktur in der Wasserversorgung auf derartige Sondertarife und Rechtfertigungsansätze zu überprüfen. Die Kanzlei bietet Unterstützung bei der Aufgabe an.
Weitere Informationen: www.bbh-beratung.de