Anlässlich der Überweisung der Düngeverordnung an den Bundesrat stellte Hans-Herrmann Baas, Vizepräsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) und Verbandsvorsteher des Wasserverbands Peine fest, dass der hohe Zeitdruck und der minimale inhaltliche Spielraum für die Düngeverordnung hausgemacht seien und wirksame Regelungen für die stark belasteten Gebiete zu lange verschleppt wurden. Er forderte: „Der Bundesrat darf nun den Bauern ihre teils berechtigten Sorgen nicht auf Kosten unserer Trinkwasserressourcen nehmen. Dafür müssen andere Mittel und Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, z.B. aus der sogenannten Bauernmilliarde. Verbesserten Umweltschutz gibt es nicht umsonst, das ist den Wasserversorgern in öffentlicher Hand durch langjährige Partnerschaften mit der Landwirtschaft bestens bekannt. Die AöW fordert mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), dass für die Vergabe öffentlicher Gelder das Allgemeinwohl höchste Priorität genießen muss und die Fördermittel stärker und effektiver dem Umwelt-, Natur- und Klimaschutz dienen.“
NRW-Ministerin Heinen-Esser plädiert für eine differenzierte Herangehensweise
Die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bundesländer aufgerufen, rasch Rechtssicherheit und einheitliche Rahmenbedingungen bei der Anpassung neuer Düngeregeln zu schaffen. "Deutschland hat jetzt die Chance, beim Schutz des Grundwassers entscheidend voranzukommen und gravierende Konsequenzen aus der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof gerade noch rechtzeitig abwenden zu können. Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern", sagte die Ministerin. Voraussetzung sei die Bereitschaft aller Beteiligten zur Kooperation und zur Kommunikation.
Sie warb bei den Länderkolleginnen und -kollegen für konstruktive weitere Abstimmungen zu dem vom Bund zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegten Entwurf: "Wir werden unsere Expertise und unsere Erfahrungen bei der Überprüfung der Messstellen, der Modellierung und darauf aufbauend der Vorbereitung einer stärkeren Binnendifferenzierung einbringen. Einschneidende Maßnahmen sollten nur verursachergerecht angewandt werden müssen. Wer jetzt schon seine Felder schonend bearbeitet, muss von bestimmten Beschränkungen ausgenommen werden."
Die nun vorgelegte Version der Düngeverordnung sieht im Vergleich zu vorherigen Entwürfen eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung der sogenannten „Roten Gebiete“ vor. Diese wertete Heinen-Esser als Voraussetzung für die Akzeptanz zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass es gelingen wird, die noch erforderlichen technischen Verwaltungsvorschriften zur bundeseinheitlichen Umsetzung der Binnendifferenzierung zeitnah zu formulieren.