Betreiber von Rückkühlwerken stehen in der Verantwortung, durch einen hygienegerechten Betrieb das Risiko für eigene Mitarbeiter wie Menschen in der Umgebung aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren.
Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)“ gibt dazu Hinweise. Sie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z.B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
Der VDI-Fachbereich technische Gebäudeausrüstung weist darauf hin, dass konstruktive Merkmale einer Verdunstungskühlanlage nur einen Baustein für den hygienisch einwandfreien Betrieb darstellen. Man erachtet die Betriebsweise, Überwachung und Instandhaltung der Anlage für mindestens ebenso wichtig. Dazu bedarf es einer Betreuung der Anlage durch geeignet qualifiziertes Personal.
Bestandteil der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 ist ein Schulungskonzept, insbesondere für die mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen betrauten Personen. Damit soll eine hinreichende Hygienequalifikation sichergestellt werden. Bei Partnerschulungen nach VDI 2047 Blatt 2 wird durch Vereinbarungen mit der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik eine gute Qualität der Schulungen sichergestellt. Ein aktuelles, von einem VDI-Schulungspartner ausgestelltes VDI-GBG-Schulungszertifikat bestätigt, dass dem Zertifikatsträger die Grundlagen des hygienegerechten Betriebs der Anlagen im Sinne des Richtlinienausschusses vermittelt wurden und diese Gegenstand einer schriftliche Prüfung waren. Diese dem Schulungspartner durch die Richtlinie und den Vertrag mit der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik zwingend vorgegebene Qualitätssicherung unterscheidet das VDI-GBG-Zertifikat von einer Teilnahmebescheinigung und anderen Dokumenten.
Aktuelle Schulungstermine finden Sie hier.