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Düngeverordnung: EU lehnt Novelle erneut ab

Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission hat die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zur Düngeverordnung erneut abgelehnt. Bis April 2020 muss die Bundesregierung eine akzeptable Novelle vorlegen, um Strafzahlungen zu vermeiden.

von | 03.02.20

Der Zeitung für kommunale Wirtschaft zufolge sind die wesentlichen Kritikpunkte der Kommission die nur teilweise Berücksichtigung belasteter Nitratmessstellen durch die ausgewiesenen Risikogebiete, die sogenannten „rote Gebiete“, sowie mangelhafte Regelungen für Düngung auf gefrorenem Boden.

Kritik: „Wiederholt halbgare Vorschläge“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), kommentiert: „Die EU-Kommission stellt der Bundesregierung mit der erneuten Ablehnung der vorgeschlagenen Änderung der Düngeverordnung ein vernichtendes Urteil aus. Durch die wiederholt halbgaren Vorschläge bringt die Bundesregierung die Landwirte in eine immer schwierigere Lage. Was die Landwirte brauchen, ist Planungssicherheit. Mit dieser Verschleppungstaktik wird die Situation für die Landwirte kurz vor Beginn der jährlichen Düngeperiode immer prekärer. Das Landwirtschaftsministerium muss nun einen Gang hochschalten und eine ausreichende Verordnung vorlegen, um die Gewässer vor übermäßigen Nitrat-Einträgen zu schützen.“

Koalition plant Milliardenhilfen für Landwirte

Wie die tagesschau am 30. Januar berichtete, plant die Koalition nun, Landwirte innerhalb von vier Jahren mit insgesamt einer Milliarde Euro zu unterstützen. Dem Bericht zufolge soll das Geld für Agrarumweltprogramme und Investitionen bereitgestellt werden.
Quellen / Weitere Informationen: Deutsche Umwelthilfe Zeitung für kommunale Wirtschaft tagesschau

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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