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Düngeverordnung: Ministerinnen stellten jüngste Änderungen bei der EU vor

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Autor: Jonas Völker

Ob die jüngste Verschärfung der Düngeverordnung die Strafzahlung an die EU verhindern kann, wird zurzeit geprüft.

Gegenüber Karmenu Vella bekräftigten die Ministerinnen, mit der Kommission in allen Punkten zu einer einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung gelangen zu wollen, Zweifel auszuräumen. So sind neben zahlreichen weiteren Maßnahmen etwa strengere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln auf Hangflächen in Gewässernähe sowie eine Ausweitung der dortigen Randstreifen vorgesehen. Auch die Zeiten für das Ausbringen von Festmist sollen weiter beschränkt werden. Das Gespräch sei sehr konstruktiv gewesen, so Klöckner und Schulze im Anschluss.
Die neuen Änderungen sehen unter anderem vor
• den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen,
• die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern und
• besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab fünf Prozent Neigung festzuschreiben.
Für die Europäische Kommission sind zudem die Länderverordnungen zur Ausweisung roter – also der besonders belasteten – Gebiete ein wichtiger Punkt. Derzeit liegen zwölf Verordnungen vor, einige Länder sind hier in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen. Es gilt, Strafzahlungen zu vermeiden.

BDEW-Hauptgeschäftsführer ist noch nicht zufrieden

Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer des BDEW, der schon den ersten Änderungsentwurf der beiden Bundesministerinnen als unzureichend kritisiert hatte, zeigte sich auch nach Bekanntgabe der jüngsten Neuerungen noch nicht zufrieden:
„Was die Bundesregierung im Gepäck hat, reicht nicht aus, um die Nitrateinträge in Deutschland nachhaltig zu reduzieren. So sollen die Nitrateinträge lediglich im Durchschnitt pro landwirtschaftlichem Betrieb um 20 Prozent reduziert werden. Es hilft jedoch nichts, wenn auf der einen Fläche deutlich weniger gedüngt wird und dafür an anderer Stelle deutlich mehr Dünger aufgebracht werden darf. Das ist besonders mit Blick auf düngeintensive Sonderkulturen oder den Maisanbau absolut kontraproduktiv für den Grundwasserschutz. Deshalb fordern wir für düngeintensive Anbaukulturen wie zum Beispiel Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln eine flächenbezogene Reduzierung um 20 Prozent, bei Mais um 30 Prozent, die nicht verrechnet werden darf. Um die Nachvollziehbarkeit der Düngereduzierung von 20 Prozent zu gewährleisten, ist die Einführung einer Nachweispflicht für die Landwirtschaft dringend erforderlich. Hier muss die Beweislast umgekehrt werden: Nicht die Behörden sollten die Einhaltung der neuen Regelungen nachweisen müssen, sondern die Betriebe sind in der Darlegungspflicht.
Es ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass der Grenzwert für Nitrat entsprechend der EU-Richtlinie nach über 25 Jahren eingehalten wird. Dafür muss der Schutz des Grundwassers gegenüber der Landwirtschaft endlich Priorität haben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch die steigenden Aufbereitungskosten für das Grundwasser die Zeche zahlen für eine fehlende umweltorientierte Zukunftsstrategie in der Landwirtschaft.“

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