„Wir begrüßen, dass der Bundesrat bei seiner Entscheidung die Qualität des Trinkwassers in den Vordergrund gestellt hat und die Europäische Kommission auffordert, die Trinkwasser-Richtlinie an zentralen Stellen zu überarbeiten: Denn die geforderte drastische Erhöhung der Wasserprobenentnahmen und die aufgeblähten Informationspflichten schießen über jedes Ziel hinaus. Untersuchungsdaten, die nicht offiziell bewertet werden, helfen weder dem Verbraucher noch dem Gesundheitsschutz. Zumal das deutsche Trinkwasser ohnehin schon eine weltweit anerkannte und nachweisbare Qualität besitzt, wie jüngst auch das Gesundheitsministerium und das Umweltbundesamt bestätigt haben. Auch ist allein aus Datenschutzgründen abzulehnen, dass der Wasserverbrauch der einzelnen Haushalte an Brüssel übermittelt wird. Kurzum: Wir brauchen keine unnötige Überbürokratisierung durch Brüssel, sondern eine sinnvolle, auf die Umweltkriterien bezogene Anpassung der Trinkwasserrichtlinie.
Auch erkennt der Bundesrat richtig, dass wir eine deutlich bessere Verzahnung des Gesundheits- und Umweltschutzes mit der Wasserrahmenrichtlinie brauchen. Was hierfür vor allem fehlt, ist ein Bekenntnis zum Vorsorge- und Verursacherprinzip. Das widerspricht der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei den folgenden Medien: EUWID, ZfK und Freistaat Sachsen.
EU-Trinkwasserrichtlinie: Bundesrat und BDEW fordern Nachbesserungen
Kategorie: Sonstiges
Autor: Jonas Völker
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