Filter by Themen
Abwasserbehandlung
Analytik & Hygiene
Digitalisierung
Energie
Events
Nachhaltigkeit & Umweltschutz
Netze
Wasseraufbereitung
Wassergewinnung
Wasserstress
Water Solutions
Filter by Kategorien
Advertorial
Branche
Events
Forschung & Entwicklung
Leute
News
People
Products & Solutions
Produkte & Verfahren
Publications
Publikationen
Sonstiges
Trade & Industry
Filter by Veranstaltungsschlagworte
abwasser
ACHEMA
Automatisierung
Digitalisierung
Emerging Pollutants
Energie
FDBR
Hydrologie
kanalnetze
Krankheitserreger
MSR
Spurenstoffe
Talsperren
trinkwasser
Wasser
wasseraufbereitung
wasserbau
Wassernetze
Wasserversorgung
FS Logoi

Alte Wasserrechte am 1.3.2020 erloschen – oder doch nicht?

Kategorie:
Thema:
Autor: Jonas Völker

Die Erteilung neuer wasserrechtlicher Gestattungen nach dem WHG war in der Regel nicht erforderlich, da nach dem Gesetz die alten Rechte und alten Befugnisse grundsätzlich bestehen blieben.

Unter alten Rechten und Befugnissen versteht man Genehmigungen, die vor dem Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) erteilt wurden. Die alten Rechte und alten Befugnisse wurden bspw. nach dem Preußischen Wassergesetz vom 7.4.1913, dem Wassergesetz für das Königreich Bayern vom 23.3.1907, dem Württembergischen Wassergesetz vom 1.12.1900, dem Sächsischen Wassergesetz vom 12.3.1909 oder dem Wassergesetz der DDR vom 17.4.1963/vom 21.07.1982 erteilt. Erst in den 1960er Jahren haben in den alten Bundesländern und 1990 in den neuen Bundesländern das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze die alten Gesetze und Verordnungen abgelöst.
Die Erteilung neuer wasserrechtlicher Gestattungen nach dem WHG war in der Regel nicht erforderlich, da nach dem Gesetz die alten Rechte und alten Befugnisse grundsätzlich bestehen blieben.
In den alten Bundesländern regelte § 16 Abs. 1 WHG 1960 zunächst, dass die alten Rechte und alten Befugnisse, soweit sie bekannt waren, von Amts wegen in das Wasserbuch einzutragen waren. Die Inhaber der alten Rechte und alten Befugnisse konnten öffentlich aufgefordert werden, die alten Rechte und alten Befugnisse innerhalb von drei Jahren nach der öffentlichen Aufforderung bei der zuständigen Behörde anzumelden, um sie in das Wasserbuch eintragen zu lassen. Waren die alten Rechte den zuständigen Behörden nicht bekannt geworden oder wurden die alten Rechte und alten Befugnisse nicht angemeldet, erloschen sie zehn Jahre nach der öffentlichen Aufforderung. Dies galt nach der Wiedervereinigung auch für alte Rechte und Befugnisse, die nach dem Wassergesetz der DDR erteilt wurden.

Rechte erloschen? Nicht unbedingt!

Mit der Novellierung des WHG vom 31.7.2009 (mit Geltung ab 31.7.2010) setzte das WHG den Inhabern alter Rechte und alter Befugnisse eine Frist, diese bis zum 1.3.2013 anzumelden (§ 21 Abs. 1 Satz 1 WHG 2010). Alte Befugnisse, die bis dahin nicht angemeldet wurden, erlöschen am 1.3.2020, soweit das alte Recht oder die alte Befugnis nicht bereits zuvor aus anderen Gründen erloschen ist.
Im Ergebnis sieht das WHG also vor, dass die alten Rechte mit Wirkung zum 1.3.2020 erlöschen, wenn:

  • Keine Anmeldung zur Eintragung in der Zeit von 2010 bis 2013 erfolgte
  • Keine vorherige Anmeldung vorlag (wobei die Anforderungen an die Anmeldung nicht überdehnt werden dürfen)
  • ODER die alten Rechte und alten Befugnisse der Behörde vor der Novellierung des WHG nicht bereits bekannt

Allein der Umstand, dass zum 1.3.2020 alte Rechte und Befugnisse nicht im Wasserbuch eingetragen sind, lässt diese nicht nach § 21 WHG erlöschen.
Die Anforderungen an die Neuerteilung für wasserrechtliche Gestattungen steigen zunehmend. Nicht zuletzt deshalb kann es lohnen, sich damit auseinanderzusetzen, ob alte Rechte fortbestehen, denn sie wurden oftmals zeitlich unbefristet erteilt.
Ansprechpartner: Daniel Schiebold/Sascha Köhler/Dr. Anna Alexandra Seuser

Das könnte Sie auch interessieren:

Raubfische

Metropolitan Area Outer Underground Discharge Channel in Japan

Passende Firmen zum Thema:

Keller & Hahn Brunnenbau GmbH

Thema: Wassergewinnung

Brunnenbau, Quellfassungen,

ETSCHEL BRUNNENSERVICE GMBH

Thema: Wassergewinnung

Home of the JET Master

pigadi GmbH

Thema: Wassergewinnung

Brunnenservice Büro Süd: +49 9264 989 098 Büro NRW +49 2041 3805

Publikationen

Umstrukturierung der Grundwasseranreicherung im Wasserwerk Neckartailfingen von offenen Becken in Sickerschlitzgräben

Umstrukturierung der Grundwasseranreicherung im Wasserwerk Neckartailfingen von offenen Becken in Sickerschlitzgräben

Autor: Christoph Treskatis / Christina Wenzel / Felix Kuntsche / Ewald Ocker
Themenbereich: gwf - Wasser|Abwasser
Erscheinungsjahr: 2015

Im Wasserwerk Neckartailfingen wird das nutzbare Grundwasserdargebot für die Trinkwassergewinnung durch die Anreicherung mit vorgereinigtem Neckarwasser erhöht. Zur Verlängerung der Standzeiten der Beckenfüllungen und Reduzierung des ...

Zum Produkt

Schwarz gefärbte Biofilme an Trinkwasserauslaufarmaturen

Schwarz gefärbte Biofilme an Trinkwasserauslaufarmaturen

Autor: Guido Heinrichs / Gerhard Haase / Carsten K. Schmidt / Iris Hübner
Themenbereich: gwf - Wasser|Abwasser
Erscheinungsjahr: 2014

Seit einigen Jahren wird aus verschiedensten Versorgungsgebieten in ganz Deutschland punktuell über das Auftreten schleimiger, schwarzer Beläge an Strahlreglern, Duschköpfen und WC-Spülkästen in Trinkwasserhausinstallationen berichtet, ohne ...

Zum Produkt

Ist das Programm “Reine Ruhr” des Landes NRW für die Trinkwasserversorgung aus der Ruhr zukunftsweisend?

Ist das Programm “Reine Ruhr” des Landes NRW für die Trinkwasserversorgung aus der Ruhr zukunftsweisend?

Autor: Dirk Schoenen
Themenbereich: gwf - Wasser|Abwasser
Erscheinungsjahr: 2010

Aus der Ruhr werden mehr als 5 Millionen Menschen im Ruhrgebiet und in den angrenzenden Regionen mit Trinkwasser versorgt. Gleichzeitig nimmt die Ruhr die Abwässer einer stark industrialisierten Region mit mehr als 2 Millionen Einwohnern auf. Die ...

Zum Produkt

Sie möchten die gwf Wasser + Abwasser testen

Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen die gwf Wasser + Abwasser kostenlos und unverbindlich zur Probe!

Finance Illustration 03