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PFAS in der Umwelt: Kosten dürfen heute schon auf Verursacher übertragen werden

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Autor: Hilde Lyko

20.Februar 2023। Schon jetzt kann nach EU-Recht eine verursachungsgerechte Kostenübernahme für den Verursacher einer Umweltverschmutzung mit polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) umgesetzt werden. Das besagt ein vom BDEW und den Stadtwerken Rastatt in Auftrag gegebenes Gutachten, indem eine erweiterte Herstellerverantwortung insbesondere in Bezug auf eine Umweltbelastung mit PFAS untersucht wurde.

Die Verunreinigung der Gewässer durch menschengemachte, anthropogene Spurenstoffe ist ein wachsendes Umweltproblem. Zu den Spurenstoffen zählen auch die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die als besonders bedenklich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingeschätzt werden. Sie können bereits in niedrigen Konzentrationen problematisch sein. Deswegen sind hierfür in der EU-Trinkwasserrichtlinie und der vorgesehenen Umsetzung zur Trinkwasserverordnung entsprechende Grenzwerte vorgesehen. Hinzu kommt: Unter normalen Umweltbedingungen findet kein oder ein nur sehr geringer Abbau der Schadstoffe statt.

Umweltskandal in Rastatt war der Auslöser

Besonders eindrücklich zeigt sich dies im Landkreis Rastatt sowie im Stadtkreis Baden-Baden: Über 1.105 Hektar Ackerfläche und Grundwasser wurden hier mit einer Grundwasserfläche von rund 58 km2 – also größer als der Starnberger See – kontaminiert, vermutlich durch die Ausbringung PFAS-belasteter, mit Kompost vermischter Papierschlämme als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen. Dies hat bei den Stadtwerken Rastatt PFAS-bedingte Investitionen in Höhe von fast 15 Millionen Euro bis 2025 ausgelöst, begleitet von aufgelaufenen, laufenden Kosten, die sich mittlerweile auf rund 2,2 Mio. € belaufen. Die Folge ist eine Wasserpreissteigerung von rund 20 Prozent für die Bürgerinnen und Bürger, die sich unmittelbar aus der PFAS-Verschmutzung ergibt. Solange die Verursacher nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden können, müssen die Kundinnen und Kunden die Mehrkosten tragen. BDEW und die Stadtwerke Rastatt haben aufgrund dieses Umweltskandals in Deutschland ein Gutachten beauftragt, das eine erweiterte Herstellerverantwortung insbesondere in Bezug auf eine Umweltbelastung durch PFAS untersucht.

Rechtsgutachten zeigt, wie Verursacher in die Pflicht genommen werden können

Das Gutachten ergab, dass eine verursachungsgerechte Kostenübernahme durch den Verursacher einer Verschmutzung schon jetzt umgesetzt werden kann. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die EU-Trinkwasserrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Diese verpflichten die Mitgliedsstaaten bereits heute zu einem vorsorgenden Schutz der durch PFAS gefährdeten Trinkwasserressourcen.

Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen PFAS-Fonds, also eine Sonderabgabe auf nationaler Ebene, können nach dem Gutachten erfüllt werden. Ein solches Instrument zur Realisierung der Finanzierungsverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer PFAS-haltiger Produkte ist denkbar und folgt dem Beispiel anderer existierender Sonderabgaben wie dem dualen System. So kommt das Gutachten auch zu dem Ergebnis, dass ein PFAS-Fonds als mögliches Instrument zur Realisierung einer Finanzierungsverantwortung der Hersteller PFAS-haltiger Stoffe verfassungskonform ausgestaltet werden kann.

Zurzeit zahlen die Wasserabnehmer

„Die Stadtwerke Rastatt müssen derzeit ihre Kosten für den gestiegenen Aufwand bei der Aufbereitung des Grundwassers auf die Wasserpreise umlegen,“ erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. „Es fehlt eine strukturelle Möglichkeit, Unternehmen, die PFAS herstellen oder in Verkehr bringen, an den Kosten für die Reinigung der Trinkwasserressourcen zu beteiligen. Unser Vorschlag ist, dass die Hersteller und die Importeure der PFAS-haltigen Stoffe in einen Fonds einzahlen, aus dem die Sanierung betroffener Flächen, die Aufbereitung des Grundwassers und die Neuerschließung von Brunnen bezahlt werden kann. Ein solcher Fonds würde auch den Anreiz schaffen, dass Hersteller alternative Lösungen oder andere Stoffe entwickeln. Das Rechtsgutachten zeigt: Schon jetzt kann nach EU-Recht eine verursachungsgerechte Kostenübernahme für den Verursacher der Verschmutzung umgesetzt werden. Dabei ist eine nationale Regelung möglich, besser wäre aber eine Lösung auf EU-Ebene, damit in Europa die gleichen Regeln gelten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um ein Verbot von PFAS gilt: Insbesondere sollte die EU-Politik eine Regelung für PFAS-Kontaminationen schaffen, da uns die Belastungen noch lange beeinträchtigen werden. Richtigerweise hat das Bundesumweltministerium jetzt ein Verbotsverfahren von PFAS in der Europäischen Union angestoßen. Trotzdem brauchen wir eine Regelung zum Umgang mit PFAS-Kontaminationen, weil die Wasserversorger zunehmend mit der Entfernung von PFAS konfrontiert werden können.“

Zum Rechtsgutachten

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