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Nitratinitiative kritisiert Koalitionsvorschlag zum Düngerecht

Die neue Bundesregierung ist noch nicht gebildet, aber jetzt schon scheinen Rechtsstreitigkeiten um eine mögliche Änderung des Düngerechts unvermeidbar zu sein: Nach Einschätzung der Nitratinitiative ignorieren die aktuellen Vorschläge der Koalitionspartner EU-rechtliche Vorgaben.

von | 02.04.25

Quelle: Alexander Fox/PlaNet Fox auf Pixabay

Die Nitratinitiative ist ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen, die sich für den Schutz des Trinkwassers vor Nitratverschmutzung einsetzt. Kern ihrer aktuellen Kritik an den Vorschlägen der zukünftigen Koalitionspartner ist die Abkehr von der Stoffstrombilanz-Verordnung.

Abschaffung der strengen Regeln für „rote Gebiete“

Die sogenannten „roten Gebiete“ sind jene Regionen in Deutschland, in denen die Nitratgehalte im Grundwasser wegen einer Überdüngung der Flächen den EU-Grenzwert von 50 mg/l überschreiten. Zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der seit 30 Jahren in Deutschland nicht umgesetzten EU-Nitratrichtlinie wurden diese Gebiete neu ausgewiesen. Um zu verhindern, dass Landwirt:innen mehr Nitrat auf den Flächen ausbringen, als für das Wachstum der Kulturpflanzen erforderlich ist, sind Betriebe ab einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 20 ha bzw. ab 50 GV (Großvieheinheiten) verpflichtet, Stoffstrombilanzen aufzustellen. Diese sollen nach den aktuellen Vorschlägen der kommenden Regierungsparteien wegfallen.

Nach Ansicht der Nitratinitiative ist die Abkehr von der Stoffstrombilanz dies falsche Strategie, denn sie bilde die einzig sinnvolle und daher unentbehrliche Datengrundlage für das von der EU-Kommision geforderte Wirkungsmonitoring.  Außerdem würden die vorgeschlagenen Änderungen des Düngegesetzes bei Klagen vor Gericht kaum standhalten. Denn das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 2025 fordert ein deutliches Mehr an Maßnahmen und politischem Handeln gegen Nitrat im Grundwasser.

Künftige Neubewertung der Nitratbelastung

In diesem Zusammenhang lässt ein Tagungsbeitrag von der Essener Tagung, die vom 26. – 28.März 2025 in Aachen stattfand, aufhorchen: Dr. Michael Eisele vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) machte in seinem Vortrag [1] über die Nitratbelastung im Grundwasser darauf aufmerksam, dass künftig auch der Anteil des Nitrats, der im Grundwasser unter bestimmten Bedingungen mikrobiologisch zu Stickstoff abgebaut wird, mitberücksichtigt werden muss. Dieser Stickstoffanteil wird mithilfe der Stickstoff-Argon-Methode bestimmt, die Eisele ausführlich erklärte. Liegen in einem Grundwasserleiter diese denitrifizierenden Bedingungen vor, ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Belastung der Flächen im Einzugsgebiet des Grundwasserleiters mit Nitrat höher sind, als anhand der zurzeit üblichen, reinen Nitratmessung anzunehmen ist. Das bedeutet, dass zukünftig möglicherweise mehr Gebiete als bisher als „rote Gebiete“ eingestuft werden müssen.

Literatur:

[1] M. Eisele, M. Franklin: Nitratbelastung im Grundwasser unter Berücksichtigung des Nitratabbaus auf Grundlage aktueller Methoden und Monitoringdaten NRW, in: T. Wintgens (Hrsg.): 58. Essener Tagung für Wasserwirtschaft – „Impulse aus Europa – Herausforderungen, Innovationen und praktische Lösungen“, 26. – 28. März 2025 in Aachen, Gesellschaft zur Förderung des Instituts für Siedlungswasserwirtschaft an der RWTH Aachen e.V., ISBN 978-3-938996-65-2, Seite 8/1 – 8/10.

 

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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