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Gewässerverschmutzung durch Arzneimittel kostet Milliarden

Eine neue Studie zeigt die Umweltkosten bei der Abwasserreinigung von Spurenstoffen am Beispiel des Schmerzmittels Diclofenac auf. Die Umweltreinigungskosten allein durch Diclofenac betragen rund 1,5 Mrd. Euro. In einem Zeitraum von 30 Jahren verursachen die Stoffeinträge durch Diclofenac Umweltreinigungskosten von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Das zeigt eine neue Studie von Prof. Dr. Mark Oelmann […]

von | 18.01.22

Eine neue Studie zeigt die Umweltkosten bei der Abwasserreinigung von Spurenstoffen am Beispiel des Schmerzmittels Diclofenac auf. Die Umweltreinigungskosten allein durch Diclofenac betragen rund 1,5 Mrd. Euro.

In einem Zeitraum von 30 Jahren verursachen die Stoffeinträge durch Diclofenac Umweltreinigungskosten von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Das zeigt eine neue Studie von Prof. Dr. Mark Oelmann von der Hochschule Ruhr West, der Beratungsgesellschaft MOcons sowie dem IWW Zentrum Wasser im Auftrag des BDEW. In der Studie wurde am Beispiel von Arzneimitteln auf Basis des Wirkstoffs Diclofenac untersucht, wie eine verursachergerechte Finanzierung von Abwassereinigungskosten im Sinne der Herstellerverantwortung in der Praxis aussehen könnte.

Problem: Pro-Kopf-Medikamentenverbrauch steigt

„Arzneimittelrückstände sind schon heute ein Problem für die Gewässer. Und künftig könnte die Belastung noch deutlich zunehmen. Die Überalterung der Gesellschaft und der steigende Pro-Kopf-Verbrauch an Medikamenten führen laut Studien zu einem Anstieg des Medikamentenverbrauchs um bis zu 70% bis 2045“, sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. „Die Folge sind massive Kostenbelastungen durch die Einführung von zusätzlichen Reinigungsstufen für Kläranlagen. Diese Kosten dürfen nicht zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gehen, sondern müssen von den verantwortlichen Herstellern getragen werden.“

Ziel: Anreize schaffen, um Stoffeinträge zu reduzieren

Der BDEW hat deshalb bereits 2019 einen Vorschlag für die Einführung eines sogenannten „Fondsmodells“ vorgelegt: Dabei werden die Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Ziel ist es, entsprechend der Schädlichkeit von Stoffen einen Anreiz zu bieten, Stoffeinträge zu vermeiden oder zu reduzieren.

BDEW schlägt Fond-Modell vor

Die aktuelle Studie zeigt nun, wie die Umsetzung eines solchen Fondsmodells aussehen könnte und welche Folgen sie für die Hersteller hätte. Hierzu wurden in einem repräsentativen Untersuchungsgebiet in Nordrhein-Westfalen die Spurenstoffe untersucht, die aus Kläranlagen in die Gewässer gelangen. Die Ergebnisse zeigen, dass 95% der schädlichen Einträge auf zehn Spurenstoffe entfallen. Allein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Diclofenac verursachen 22,4% der schädlichen Einträge. Gleichzeit entstehen durch den Zubau zusätzlicher Reinigungsstufen in einem 30-jährigen Betrachtungszeitraum Prognosen zufolge Gesamtkosten von 5,85 Mrd. Euro.

Die vom BDEW vorgeschlagene Fonds-Lösung sieht vor, dass die Inverkehrbringer eines Spurenstoffs gemäß dem Anteil des von ihnen in Verkehr gebrachten Spurenstoffs zur Finanzierung der Gesamtkosten beitragen. Demnach müssten die Hersteller von Diclofenac rund 20 bis 25% der Kosten tragen. Der Finanzierungsanteil aller Inverkehrbringer von Arzneimitteln mit dem Einzelwirkstoff Diclofenac würde damit bei einem Betrachtungszeitraum von 30 Jahren bei bis zu 1,5 Mrd. Euro liegen.

Jetzige Abwasserabgabe ist “Lizenz zur Verschmutzung”

„Die Studie unterstreicht: Das Fondsmodell ist eine ökologisch und ökonomisch effiziente Lösung, die Herstellern Anreize bietet, Einträge zu vermeiden oder Innovationen voranzubringen, um Rückstände in die Umwelt zu verringern. Nur wenn die Hersteller für die von ihnen verursachte Verschmutzung zahlen müssen, schaffen wir wirksame Anreize zur Verminderung von Einträgen“, erklärt Weyand. Die jetzige Abwasserabgabe sei hingegen eine „Lizenz zur Verschmutzung“ für Hersteller und Inverkehrbringer.

„Auch der EU-Umweltministerrat hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2021 die wichtige Rolle des Verursacherprinzips zur Vermeidung von Umweltschäden unterstrichen und die EU-Kommission aufgefordert, für die Anwendung des Verursacherprinzips zu sorgen. Er unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Herstellerverantwortung entlang globaler Wertschöpfungsketten.“

 

Weitere Informationen

Mehr zum Gutachten finden Sie hier

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

(Adobe Stock/bodiaphoto)

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