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Recht & Regelwerk

Hier erfahren Sie Details zu den Neuerscheinungen des DVGW-Regelwerks. Heute zum Thema Installationsverteiler in der Trinkwasser-Installation und zum 2. Beiblatt der Prüfgrundlage W 570-1, Armaturen für die Trinkwasser-Installation.

von | 22.03.16

W 583: „Installationsverteiler in der Trinkwasser-Installation mit drucktragenden Gehäuseteilen aus Metall; Anforderungen und Prüfungen“

Diese technische Prüfgrundlage wurde vom Projektkreis „Installationsverteiler“ im Technischen Komitee „Armaturen und Apparate“ erarbeitet. Die vorläufige technische Prüfgrundlage VP 644 „Installationsverteiler“ wurde überarbeitet und wird nun als technische Prüfgrundlage DVGW W 583 (P) veröffentlicht. Die Prüfgrundlage wurde im Wesentlichen strukturell überarbeitet und an die aktuellen europäischen Normen sowie das DVGW-Regelwerk angepasst. Inhaltlich wurden die Anforderungen an den Volumenstrom für kleine und große Nennweiten erweitert. Kugelhähne werden als Teile von Installationsverteilern nicht mehr berücksichtigt, da sie nach DIN 1988-200 in Trinkwasser-Installationen lediglich noch als Wartungsarmaturen zum Einsatz kommen dürfen. Da in der Prüfgrundlage ausschließlich Installationsverteiler mit drucktragenden Gehäuseteilen aus Metall erfasst werden sollen, wurden gegenüber dem Entwurf der Titel und der Anwendungsbereich entsprechend angepasst. Für Armaturen und Bauteile mit Kunststoffgehäuse werden derzeit auf europäischer Ebene Anforderungen und Prüfungen diskutiert.
Ausgabe 2/2016, EUR 17,97 für DVGW-Mitglieder, EUR 23,96 für Nichtmitglieder

W 570-1-B2 (p): „2. Beiblatt zu Prüfgrundlage W 570-1 Armaturen für die Trinkwasser- Installation; Teil 1: Anforderungen und Prüfungen für Gebäudearmaturen“

Dieses Beiblatt wurde vom Projektkreis „Armaturen“ im Technischen Komitee „Armaturen und Apparate“ erarbeitet. Es dient dazu, die Technische Prüfgrundlage DVGW W 570-1 hinsichtlich der Prüfung der Einhaltung der Schallschutzanforderungen zu korrigieren. Ursprünglich wurde zum Nachweis, dass die Schallschutzklasse I oder II nach DIN 4109 eingehalten wird, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) gefordert. Da das abP eine nationale baurechtliche Forderung darstellt, wird dies mit diesem Beiblatt korrigiert und als Nachweis ein Prüfzeugnis gemäß DIN EN ISO 3822 verlangt. Unabhängig davon muss ein abP vorliegen, wenn die nach W 570-1 (P) geprüften Produkte in Deutschland eingebaut und verwendet werden.
Ausgabe 2/2016, EUR 12,01 für DVGW-Mitglieder, EUR 16,01 für Nichtmitglieder

Zum DVGW gelangen Sie über folgenden Link

(sb)

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