Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) wird das Merkblatt DWA-M 159 „Kriterien und Hinweise zur Materialauswahl für Abwasserleitungen und -kanäle“ aus dem Jahr 2005 auf Beschluss des Hauptausschusses Entwässerungssysteme aktualisieren. Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-1.5 „Materialanforderungen an Abwasserleitungen und -kanäle“ im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzanforderungen/Anforderungen“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) erarbeitet. Die Überarbeitung und Ergänzung des Merkblatts DWA-M 159 wird die folgenden Punkte enthalten:
Aktualisierung: Aufgrund des Alters des Merkblatts ist eine grundsätzliche Überprüfung des Inhalts und der Struktur sowie der Literaturstellen notwendig.
Entscheidungskriterien: Die Entscheidungskriterien zur Materialauswahl werden überprüft, ergänzt und konkretisiert. Dies beinhaltet auch die Erstellung einer Checkliste mit Kriterien zur Materialwahl, welche als Leitfaden zur qualitativen Bewertung genutzt werden kann.
Technische Nutzungsdauer: Im Rahmen einer Recherche (Literatur, Betreiber) ist geplant, eine Übersicht zu den verschiedenen Nutzungsdaueransätzen zu erstellen. Diese Übersicht soll mit den vorhandenen Einflussfaktoren auf die Nutzungsdauer ergänzt werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Interessenten, insbesondere Materialwissenschaftler und Kanalnetzbetreiber (Kommune, Industrie und Gewerbe), melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/eines Kurzlebenslaufs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Teamleiter Entwässerungssysteme
Fachreferent für Entwässerungssysteme
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Telefon: 02242/872-126
E-Mail: team-es@dwa.de
Mehr Daten, mehr Risiko? Der Umgang mit sensiblen Infrastrukturinformationen
Wie viel Transparenz ist bei kritischen Infrastrukturen noch verantwortbar? Angesichts neuer technologischer Möglichkeiten wächst die Herausforderung, öffentlich zugängliche Informationen vor Missbrauch zu schützen. Der BDEW plädiert deshalb für ein Umdenken: Bestehende Regelungen sollen überprüft und so weiterentwickelt werden, dass sie sowohl Informationsansprüche als auch Sicherheitsanforderungen gleichermaßen berücksichtigen.










