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Kartellamt prüft Wasserpreise in Großstädten

Die Trinkwasserpreise in den 38 größten deutschen Städten hat das Bundeskartellamt jetzt untersucht. Ein Fazit: Mehr Kontrolle sei nötig. Die Verbände widersprechen.

von | 01.07.16

Gegenstand der Untersuchung: die Trinkwasserversorgung in Großstädten

Der Bericht basiert auf Erkenntnissen aus einer Reihe von Missbrauchsverfahren gegen Wasserversorger für die Jahre 2007 bis 2013. Untersucht wurden die Preise für Trinkwasser und die strukturellen Bedingungen der Versorgung in den 38 größten Städten Deutschlands. Die durchschnittlichen Netto-Erlöse der untersuchten Versorger variierten zwischen 1,40 und 2,60 Euro/m³. Diese Unterschiede könnten, so das Amt, nur zum Teil durch die unterschiedlichen Versorgungsbedingungen erklärt werden. In Einzelfällen sei „effiziente behördliche Kontrolle“ der Wasserentgelte unumgänglich, „um zu vermeiden, dass die Versorger ihre Monopolstellung zu Lasten der Verbraucher ausnutzen“.

„Reine Entgeltvergleiche nicht aussagekräftig“

Der Bericht beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung. In einem umfassenden empirischen Teil werden die erheblichen Unterschiede einzelner Strukturbedingungen der Wasserversorger dargestellt und den Preisniveaus gegenübergestellt. Das Bundeskartellamt räumt ein, die Angemessenheit der Wasserentgelte könne nur mit einer vertieften behördlichen Prüfung und der Gesamtschau aller Strukturbedingungen im Einzelfall festgestellt werden. Daher seien reine Entgeltvergleiche für Verbraucher nicht sehr aussagekräftig.

Mehr Aufsicht, mehr Benchmarking

Zu den abschließenden Handlungsempfehlungen gehört, wenig überraschend, eine Stärkung der Aufsicht über Wasserentgelte. Auch der Ausbau von Benchmarkingprojekten sei überlegenswert, damit die Wasserversorger durch Erkenntnisse über ihr relatives Abschneiden Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen identifizieren und Verbesserungsprozesse anstoßen können. Außerdem empfiehlt der Bericht zusätzliche Maßnahmen zur Schaffung einer höheren Preis- und Gebührentransparenz.

„Umfassende Preisaufsicht ist gewährleistet“

In einer ersten Stellungnahme erklärt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Völlig zu Recht betont das Bundeskartellamt, dass reine Wasserpreisvergleiche für die Verbraucher nicht aussagekräftig sind.“ Die Wasserpreise in Deutschland seien unterschiedlich hoch, da es die Wasserversorger mit regional sehr verschiedenen Strukturen zu tun hätten – bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung. Hinzu kämen unterschiedliche regionale Umweltauflagen. Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, ist sich sicher: „Der derzeit gültige Ordnungsrahmen gewährleistet eine umfassende Preis- und Gebührenaufsicht durch Kartell- und Kommunalaufsichtsbehörden.“ Zustimmung signalisiert der Verband in zwei Punkten: „In den Handlungsempfehlungen betont der Bericht zu Recht die Bedeutung von Benchmarking. Hierfür setzt sich der BDEW nachdrücklich ein. Zu begrüßen ist auch die Diskussion zu höheren Grundpreisen, die das Bundeskartellamt mit seinem Bericht erneut anstößt.“

VKU reagiert mit Faktencheck

Mit einem ausführlichen „Faktencheck Wasserpreise“ reagiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf den Bericht des Bundeskartellamts. In neun Punkten erklärt er auf seiner Homepage unter anderem, wie aussagekräftig der aktuelle Preisvergleich ist, warum Trinkwasserpreise regional unterschiedlich sind und wie das Preis-Leistungsverhältnis bei Trinkwasser aussieht.
Eine Zusammenfassung des Berichts bietet das Bundeskartellamt hier zum Download an. 

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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