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DGWZ-Seminar „Trinkwasser Probenahme”

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Programm um das Seminar „Trinkwasser Probenahme“ erweitert. Wasserleitungen in gewerblichen Gebäuden müssen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Sportstätten, Hotels, Altenheimen und Krankenhäusern jährlich auf Legionellen untersucht werden.

von | 14.05.21

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Programm um das Seminar „Trinkwasser Probenahme“ erweitert. Wasserleitungen in gewerblichen Gebäuden müssen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Sportstätten, Hotels, Altenheimen und Krankenhäusern jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber haben die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen zu erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Ordnungsgemäße Durchführung von Trinkwasserprobenahmen

Das eintägige Seminar „Trinkwasser Probenahme” vermittelt die Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Durchführung von Trinkwasserprobenahmen und richtet sich an Fachinstallateure, Sanitärfachbetriebe, Prüflabore, Trinkwasseruntersuchungsstellen, Wasserversorger, Gesundheitsämter, Lebensmittel- und Pharmaindustrie, Probenehmer und Hygienefachkräfte, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen und erforderliche Prüfungen durchführen und Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis als „Probenehmer Trinkwasser nach TrinkwV“ auffrischen müssen. Trinkwasserprobenahmen dürfen nach § 15 Absatz 4 der TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die in einem Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor stehen.

Bedarf an Probenehmern gestiegen

Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 ist der Bedarf an Probenehmern für Trinkwasser mit einem Probenahmeschein gestiegen. Betreiber sind verpflichtet, das Trinkwasser, welches sie zur Verfügung stellen, durch qualifiziertes Personal überprüfen zu lassen. „Um offizielle Trinkwasserproben für zugelassene Untersuchungsstellen durchzuführen und diese in einem akkreditierten Labor auswerten zu lassen, benötigt der Probenehmer einen Sachkundenachweis. Unsere Seminare vermitteln die Kenntnisse zur Trinkwasserhygiene und Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien,“ so Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Teilnahme

Die Teilnahmegebühr für das Seminar „Trinkwasser Probenahme“ beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltung findet regelmäßig bundesweit statt und wird auch als Online-Seminar angeboten. Das nächste Präsenz-Seminar ist für den 8. Juli 2021 in Nürnberg geplant. Das nächste Online-Seminar findet am 16. Juli 2021 statt.

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