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Klärschlammvererdung senkt CO₂-Emissionen

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

Spatenstich zur neuen Klärschlammvererdungsanlage (v. l. n. r.: Tomma Freesemann und Stefan Ahrens (EKO-PLANT), Jörn Lehmann (Bürgermeister Liebenwalde), Jana Trampe (TAV), Wilhelm Westerkamp (Bürgermeister Schorfheide), Sascha Muckhoff (Muckhoff Bau))

In der für 14.000 Einwohnerwerte ausgelegten Kläranlage Liebenwalde wurde der Klärschlamm als so genannter Dünnschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt (TS) von etwa 5,5 % in der Landwirtschaft verwertet. Durch diese Art der Verwertung fallen viele Transporte an, die mit entsprechendem Kraftstoffverbrauch und daraus resultierenden CO2-Emissionen einhergehen.
Nach Betrachtung verschiedener Alternativen entschied sich der TAV Liebenwalde für das Verfahren der Vererdung, weil es sich durch einen sehr geringen Stromverbrauch und hohe Wirtschaftlichkeit auszeichnet, im 24/7-Betrieb läuft und deshalb sehr wirtschaftlich ist.

Funktionsprinzip der Klärschlammvererdung

Nach acht bis neun Jahren kann das erste Schilfbeet geräumt und die Klärschlammerde verwertet werden. Landwirte schätzen sie als humus- und phosphathaltiges Düngemittel, Klärschlammerde kann aber auch problemlos in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt werden. In den kommenden acht Jahren wird die neue Anlage durch das ausführende Unternehmen EKO-PLANT betreut. Das Unternehmen garantiert die fachliche Unterstützung, schult das Kläranlagenpersonal und sorgt für eine einwandfreie Anlagenleistung.
Nach einer Räumung wird das Schilfbeet erneut mit Klärschlamm beschickt und ein neuer Vererdungszyklus beginnt.

1,6 Mio. € EFRE-Förderung

Das gesamte Projekt kostet rund 2.300.000 € (brutto). Um die finanzielle Belastung für die Gebührenzahler so gering wie möglich zu halten, wurde bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „RENplus 2014 – 2020“ gestellt, welches aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Dieser Antrag wurde positiv beschieden und von den genannten Projektkosten wurden rund 2.041.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt. Die Förderung auf diese zuwendungsfähigen Kosten beträgt 80% bzw. rund 1.632.000 €.

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