Als letzter zu Recht verbleibender Monopolbereich ist die Wasserwirtschaft aus Kundensicht in der Pflicht, bei Preisvergleichen die Unterschiede zu erläutern und sich der Preisdiskussion zu stellen. Dies gilt keineswegs nur vor dem Hintergrund der politisch initiierten, spektakulären Entscheidungen der Landeskartellbehörde in Hessen, die für Zündstoff mit bundesweiter Ausstrahlung sorgten, sondern vor allem auch in wohlverstandenem Eigeninteresse, Transparenz und Kommunikation zu verbessern.
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