Ozon in der Wasseraufbereitung: ein juristisches Damoklesschwert?
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Ozon kann sowohl zur Desinfektion als auch zur Oxidation eingesetzt werden. Wird Ozon für Desinfektionszwecke eingesetzt, unterliegt dessen Verwendung der Biozidprodukte-Verordnung (BPR; Verordnung (EU) Nr. 528/2012) [1]. Die oxidative Behandlung von Wasserinhaltsstoffen bei der Trinkwassergewinnung oder Abwasseraufbereitung fällt unter die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) (EG) Nr. 907/2006 [2]. Kommunale Wasser- und Abwasserwerke müssen beide Verordnungen einhalten, wenn sie Ozon in bestehenden oder projektierten Installationen rechtskonform einsetzen wollen. Dieser Artikel erläutert, was dabei zu beachten ist.
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