Minimierung des Eintrages von Chlorat in das Trinkwasser bei der Desinfektion mit Chlordioxid
Thema: Analytik & Hygiene
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Das Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung fordert eine Verringerung von Nebenprodukten bei der Desinfektion. Zuletzt wurden Höchstwerte für Chlorat bei der Dosierung von Chlordioxid, Natriumhypochlorit und Calciumhypochlorit festgelegt. Für die dauerhafte Dosierung betragen diese einheitlich 70 μg/l. Mit Hinblick auf den TDI (tolerable daily intake) bei Kleinkindern könnten auch 30 μg/l gerechtfertigt sein. Bei der Verwendung von Natriumhypochloritlösungen kann dieser Wert überschritten werden. Und auch bei der Herstellung von Chlordioxid vor Ort entsteht bei bislang üblichen Verfahren Chlorat in relevanten Mengen, welches dem Wasser zugegeben wird. Für ein neues Herstellungsverfahren mit integrierter Reinigung der Reaktionslösung konnte durch Untersuchungen bei der Landeswasserversorgung gezeigt werden, dass sich diese Menge um eine Größenordnung reduzieren lässt.
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