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DigiNetzG: Breitbandnetze im Abwasserkanal

20 Jahre Erfahrung mit Lichtwellenleitern in Abwasserkanälen

Thema:

Publikationsform: Fachartikel
Artikelnummer: 01252_2017_04-05_09
Zeitschrift: DigiNetzG: Breitbandnetze im Abwasserkanal
Erscheinungsdatum: 01.04.2017
Autor: Joachim Zinnecker
Herausgeber: In der Hansestadt Hamburg beschäftigt man sich seit Langem mit der Frage, wie man „Dumme Abwasserrohre“ für intelligente Netze nutzen kann. Und das mit Erfolg: Seit 1997 kann Hamburg Erfahrungen mit Lichtwellenleitern in Abwasserkanälen vorweisen. Von der Hamburger Stadtentwässerung wird seit vielen Jahren die bestehende Leitungsinfrastruktur für den Ausbau des Glasfasernetzes genutzt. Zum Bau in den Abwasserkanälen wurde mit mehreren Partnern das FAST-System entwickelt (FAST steht dabei für Fiber Access by Sewer Tubes). Moderne Robotertechnik hilft dabei, die für den Einbau der Glasfaserkabel notwendigen Leerrohre auch in nicht begehbaren Abwasserkanälen zu installieren. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Breitbandkabelnetze in Deutschland und in Europa ganz oben auf der politischen Agenda steht, ist man da in Hamburg schon viel weiter. Auch die Gesetzgebung setzt sich in jüngster Zeit intensiv mit dieser Thematik auseinander. Aufgrund der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über „Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ müssen Netzbetreiber von Infrastruktur den Kabelnetzbetreibern innerhalb der EU den Zugang für das Installieren von Breitbandkabeln bereitstellen. Ausgenommen sind inzwischen Trinkwasserleitungen und Ausnahmen bei triftigen Begründungen, die innerhalb von zwei Monaten nach Antrag zu erbringen sind. Am 11. September 2015 stellte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaues digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) vor. gestellt. Das Gesetz, das der Umsetzung der EU-Kostensenkungsrichtlinie dient, ist am 10. November 2016 in Kraft getreten.
Verlag: Vulkan-Verlag GmbH
Seiten: 3
Publikationsformat: PDF
Themenbereich: 3R

Details

In der Hansestadt Hamburg beschäftigt man sich seit Langem mit der Frage, wie man „Dumme Abwasserrohre“ für intelligente Netze nutzen kann. Und das mit Erfolg: Seit 1997 kann Hamburg Erfahrungen mit Lichtwellenleitern in Abwasserkanälen vorweisen. Von der Hamburger Stadtentwässerung wird seit vielen Jahren die bestehende Leitungsinfrastruktur für den Ausbau des Glasfasernetzes genutzt. Zum Bau in den Abwasserkanälen wurde mit mehreren Partnern das FAST-System entwickelt (FAST steht dabei für Fiber Access by Sewer Tubes). Moderne Robotertechnik hilft dabei, die für den Einbau der Glasfaserkabel notwendigen Leerrohre auch in nicht begehbaren Abwasserkanälen zu installieren. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Breitbandkabelnetze in Deutschland und in Europa ganz oben auf der politischen Agenda steht, ist man da in Hamburg schon viel weiter. Auch die Gesetzgebung setzt sich in jüngster Zeit intensiv mit dieser Thematik auseinander. Aufgrund der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über „Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ müssen Netzbetreiber von Infrastruktur den Kabelnetzbetreibern innerhalb der EU den Zugang für das Installieren von Breitbandkabeln bereitstellen. Ausgenommen sind inzwischen Trinkwasserleitungen und Ausnahmen bei triftigen Begründungen, die innerhalb von zwei Monaten nach Antrag zu erbringen sind. Am 11. September 2015 stellte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaues digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) vor. gestellt. Das Gesetz, das der Umsetzung der EU-Kostensenkungsrichtlinie dient, ist am 10. November 2016 in Kraft getreten.

Preis: 4,90 €Zum Shop

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