Anmerkungen zu Spannungs- und Dehnungsnachweis bei Liningverfahren
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Der folgende Beitrag hat die Beurteilung der Tragfähigkeit von Linern (sowohl Close-Fit-Liner als auch Liner mit Ringraumverdämmung) zum Gegenstand. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Zusammenhang zwischen Dehnungs- und Spannungsnachweis sowie auf dem Tragfähigkeitsnachweis unter Verwendung der Ringsteifigkeit. Der Verformungsnachweis wird hier nicht näher betrachtet, da es sich dabei um keinen Tragfähigkeits- sondern um einen Gebrauchstauglichkeitsnachweis handelt. Zudem gibt die ATV M 127 Teil 2 [1] nur einen Anhaltswert, jedoch keinen Grenzwert der zulässigen Durchmesseränderung an. Dieser (Ddv = 10 %, inkl. Imperfektionen) kann in begründeten Fällen (konsolidierte Verhältnisse) durchaus überschritten werden. Auf die statische Modellbildung, d. h. die Einstufung des vorhandenen Kanals, die Berücksichtigung von Imperfektionen, den Ansatz von Material- und Lastparametern sowie den iterativen Lösungsweg wird hier nicht im Detail eingegangen, da sie in der Literatur bereits ausführlich beschrieben sind.
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