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Düngegesetz: Novelle muss Gewässerschutz sicherstellen

Anlässlich des Weltbauerntages am 1. Juni begrüßten die technisch-wissenschaftlichen Spitzenverbände der Wasserwirtschaft den Plan der Bundesregierung, nach der Abschaffung der 2018 in Kraft getretenen Stoffstrombilanzverordnung im Düngesetz, alternativ ein Monitoring der Auswirkungen der landwirtschaftlichen Düngung auf die Gewässer zu verankern. Eine „einfache Identifizierung wasserschonend wirtschaftender Betriebe auf Basis in jedem Betrieb verfügbarer Daten“ müsse sichergestellt werden.

von | 02.06.25

Die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung erfordert laut Spitzenverbänden der Wasserwirtschaft eine Alternative.
Quelle: Pixabay/WFranz

„Die Herausforderung wird sein, über das geplante Monitoring die Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent, effizient und überprüfbar abzubilden. Der Gewässerschutz muss sichergestellt werden, ohne die landwirtschaftlichen Betriebe mit bürokratischem Aufwand zu überlasten“, erklären der Deutsche Verein des Gas-und Wasserfaches (DVGW) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).

Positive Erfahrungen in Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft belegen eindeutig die Praktikabilität und den Nutzen von betrieblicher Nährstoffbilanzen in der Landwirtschaft. Sie sind ein sehr gutes und etabliertes Instrument, um die Leistungen der landwirtschaftlichen Betriebe adäquat abzubilden, ohne diese mit Dokumentationspflichten zu überfordern. Die für die Koalitionsverhandlungen eingesetzte Arbeitsgruppe Landwirtschaft hatte sich für ein Monitoring-Instrument ausgesprochen, das das Verursacherprinzip umsetzt und die Datengrundlage liefert, auf der wasser-schonend wirtschaftende Betriebe von Düngeauflagen befreit werden können. Dieses Ziel lässt sich nur mit einer Betriebsbilanz erreichen, betonen DWA und DVGW.

Verknüpfung mit stofflichen Betriebsbilanzen gefordert

Auch ein von CDU/CSU und SPD geplantes Wirkungsmonitoring muss Hand in Hand gehen mit einer stofflichen Betriebsbilanz. Über das Wirkungsmonitoring wird festgestellt, ob die bestehenden Düngeregelungen zu den notwendigen Rückgängen bei den Nährstoffbelastungen der Gewässer führen. Die Betriebsbilanzen analysieren, ob und in welchem Umfang welche Betriebe dazu einen Beitrag leisten. Nur so können wasserschonend wirtschaftende Betriebe ermittelt und beispielsweise von zusätzlichen Düngeauflagen in den mit Nitrat belasteten, sogenannten „Roten Gebieten“ befreit werden.

Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hat sich zuletzt im Herbst 2024 für eine Weiterentwicklung der bestehenden Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung ausgesprochen. DVGW und DWA unterstützen die Vorschläge der Zukunftskommission. In Verbindung mit einem flächendeckenden Wirkungsmonitoring bestehen zusätzliche Möglichkeiten der Verschlankung des Düngerechts und der Bürokratieentlastung für die landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.


(Quelle: DWA)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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