Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am Freitag, dem 13. Juni, einen Referentenentwurf zur Aufhebung der seit 2018 geltenden Stoffstrombilanzverordnung vorgelegt. Nur bis Montag, 16. Juni, hatten die Verbände Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
Mit der Aufhebung der Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (StoffBilV) soll eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, bei der landwirtschaftlichen Erzeugung einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen zu gewährleisten.
DWA verweist auf Erfolg der Hoftorbilanzen
Nach Auffassung der DWA stellt die Nitratbelastung in Deutschland weiterhin ein Problem für den Grundwasserschutz dar. Die so genannten Hoftorbilanzen, eine betriebliche Nährstoffbilanz, wie sie in der StoffBilV vorgesehen ist, hatten sich in der Vergangenheit als geeignet erwiesen, Effekte düngerechtlicher Vorgaben darzustellen. Im Sinne des Gewässerschutzes muss es auch zukünftig ein Instrument geben, mit denen sich die Wirkung des Düngerechts nachvollziehen lässt. Diese zentrale Forderung der DWA macht Dr. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung, in ihrem Kommentar zum Referentenentwurf und der DWA-Stellungnahme deutlich:
„Ohne Einführung eines Wirkungsmonitoring darf die Stromstrombilanzverordnung nicht aufgehoben werden. Die Stoffstrombilanzierung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gerade bei freiwilligen Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft äußerst erfolgreich etabliert. Hoftorbilanzen zeigen sehr schnell und mit vergleichsweise einfach zu erhebenden Daten Veränderungen in der Düngepraxis und damit auch die Effekte düngerechtlicher Vorgaben. Die von der Bundesregierung geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung sieht die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) dementsprechend äußerst kritisch. Auf keinen Fall darf diese Aufhebung ohne den direkten Anschluss adäquater Nachfolgeregelungen erfolgen. Die DWA plädiert für ein Wirkungsmonitoring, das eine Komponente zur Bilanzierung und Bewertung betrieblicher Nährstoffe enthält. Ein solches Wirkungsmonitoring dient dem Gewässerschutz – und damit auch dem Schutz des Trinkwassers – und trägt gleichzeitig durch abgestufte Kontrollwerte den Bedürfnissen der Landwirtschaft Rechnung.“
DVGW ist bereit zur Erarbeitung von Nachfolgeregelungen
Auch Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW, kritisiert den Referentenentwurf, betont aber die Bereitschaft, an der Erarbeitung geeigneter Nachfolgeregelungen mitzuwirken:
„Die Bewahrung lebenswichtiger Ressourcen und landwirtschaftliche Interessen sind zwei Seiten einer Medaille. Beides lässt sich nur umsetzen, wenn sichergestellt wird, dass Düngeverordnungen und Gewässerschutz auch zukünftig in Einklang gebracht werden. Die zeitnahe Einführung eines effektiven Wirkungsmonitorings, das eine Komponente zur Bilanzierung und Bewertung betrieblicher Nährstoffflüsse enthält, ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.“
Der VKU befürchtet ein neues Nitratverletzungsverfahren
„Wer die Bilanz kippt, ohne ein neues Steuerungsinstrument vorzulegen, nimmt eine Beeinträchtigung des Grundwasserschutzes in Kauf,“ warnt VKU-Vizepräsident Karsten Specht. „Statt Schnellschüsse braucht es jetzt eine saubere Novelle des Düngegesetzes. Sonst droht Deutschland erneut ein Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser“, so Specht weiter. „Wasser- und Umweltschutz dürfen nicht unter die Räder geraten.“
Nitratinitiative: Schnellverfahren ohne parlamentarische Zustimmung
Der BDEW, mehrere Umweltverbände und ver.di, vereint in der Nitratinitiative, äußern sich empört über die Aufhebung der Stoffstrombilanz, quasi im Schnellverfahren und ohne die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Aus ihrer Sicht fehlt ohne die betriebliche Nährstoffbilanz die Datengrundlage für die seitens der EU verpflichtende Monitoringverordnung.
Die unterzeichnenden Verbände der gemeinsamen Pressemitteilung fordern die Bundesregierung deshalb dazu auf:
- die im Düngegesetz verankerte Pflicht zur Erstellung einer Nährstoffbilanz zu respektieren und entsprechend von einer Abschaffung abzusehen,
- die Zustimmungspflicht zu berücksichtigen und Änderungsprozesse mit Bundesrat und Bundestag sowie mit Verbänden und Betroffenen in angemessener Zeit abzustimmen,
- eine einzelbetriebliche, bundesweit einheitlich angewandte Nährstoffbilanzierung in der Düngepolitik umzusetzen, um Verursachergerechtigkeit zu ermöglichen.
- Mithilfe der Nutzung des „Once-Only“-Prinzips für die Datenerhebung würde die Bürokratie deutlich vereinfacht, Meldepflichten reduziert, Ressourcen gespart, die Datenqualität erhöht und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung optimiert werden.
Informationen zur Stoffstrombilanzverordnung finden Sie hier.