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Wanderfischprogramm Nordrhein-Westfalen startet in die sechste Phase

Umweltministerin Heinen-Esser: Das Wanderfischprogramm ist ein Leuchtturm-Programm des Artenschutzes. Jetzt startet eine neue Phase bis 2027, die den Schutz und die Wiederansiedlung der Wanderfische und die Verbesserung der Lebensräume mit über 10.000 Gewässer-Maßnahmen verbindet.

von | 02.07.21

In diesem Jahr startet das Wanderfischprogramm in Nordrhein-Westfalen in seine sechste Phase. Umweltministerin Heinen-Esser erklärt dazu: „Das Wanderfischprogramm ist ein Leuchtturm-Programm des Artenschutzes. Jetzt startet eine neue Phase bis 2027, die den Schutz und die Wiederansiedlung der Wanderfische und die Verbesserung der Lebensräume mit über 10.000 Gewässer-Maßnahmen verbindet.“

1998 startete das Wanderfischprogramm und in Nordrhein-Westfalen wurden seitdem rund 5.000 Lachse gezählt, die die Flüsse seitlich des Rheins aufgestiegen sind.

Wanderfischarten geht es besser

Besonders erfreulich: Über den Lachs hinaus geht es auch anderen Wanderfischarten wie Aal, Maifisch und Nordseeschnäpel wieder besser. So können heute wieder vermehrt junge Altersstadien des Aals im Rhein nachgewiesen werden. Im Rheindelta entwickelten sich wieder tragfähige Bestände des Nordseeschnäpels. Neben den Wanderfischen profitieren viele weitere Arten. Denn als „umbrella (englisch Schirm) species“ halten Lachs, Aal und Maifisch einen schützenden Schirm über Fließgewässer und Artengemeinschaften, da jede Maßnahme zum Schutz dieser Fische auch den Gewässern und ihren Lebensgemeinschaften insgesamt nützt.

Herausforderung durch Klimawandel

Trotz der bisherigen Erfolge müssen die Wanderfische im Rhein und in seinen Nebenflüssen mit großen Herausforderungen umgehen: Allen voran mit dem Klimawandel. Er kann für spätsommerliches Niedrigwasser sorgen. Das hindert Wanderfische wie den Lachs daran, ihre Laichgewässer in den Oberläufen zu erreichen, denn dazu sind ausreichende Wasserstände und ausreichende Durchgängigkeit unabdingbar. So ist es erforderlich, Barrieren wie Staudämme für Wanderfische passierbar zu machen.

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner der Maßnahmen im neuen Programmzeitraum bis 2027 ist daher auch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Diese europäische Rahmengesetzgebung strebt grundsätzlich den guten Zustand der Gewässer an, der durch sich selbst erhaltende Gewässerökosysteme gekennzeichnet ist. Dazu gehört auch die Wiederansiedlung der wandernden Fischarten zusammen mit der ökologischen Verbesserung ihrer Lebensräume und Wanderstrecken.

In den kommenden Jahren bis 2027 sind über 10.000 Gewässer-Maßnahmen geplant. Sie alle haben zum Ziel, die Qualität der nordrhein-westfälischen Gewässer spürbar zu verbessern. Beispiele sind Neubau und Ertüchtigung von Kläranlagen, die Reduzierung von Schadstoff-Einträgen, die Entwicklung von Auen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wandermöglichkeiten für Fische.

Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ ist das nordrhein-westfälische Wanderfischprogramm ein Kooperationsprojekt des Landesumweltministeriums mit dem Fischereiverband NRW und seinen angeschlossenen Angelvereinen. Zahlreiche Angelvereine, Fischereiverbände, Genossenschaften und weiteren Kooperationspartnern unterstützen das Programm. Deswegen wurden heute 13 Gewässerinitiativen und Kooperationspartner für Ihre Arbeit mit der Zucht und der Wiederansiedlung der Wanderfische in Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Ministerin Heinen-Esser mit Kooperationspartnern des Wanderfischprogramms (Quelle: MULNV NRW)

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