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Nährstoffbelastungen von Gewässern weiterhin zu hoch

Forschende der Universität Gießen und Kiel analysierten die Defiziete der Düngeverordnung und schlagen Verbesserungen vor.

von | 06.01.26

Quelle:Adobestock/Michael

Wenn Gewässer zu viele Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor enthalten, hat diese Überdüngung nachteilige und oft dauerhafte Folgen für das Ökosystem: Es können Algenblüten auftreten, die das Wasser trüb und auch giftig werden lassen, Fische und andere Wasserlebewesen können durch Sauerstoffmangel sterben.

Um die Gewässerökosysteme zu schützen, gibt es Grenzwerte für die Stickstoff- und Phosphoreinträge; in Deutschland sind diese in der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt. Forschende der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und der Christian-Albrecht-Universität Kiel zeigen in einer Analyse, dass die Düngeverordnung als das zentrale Element des Gewässerschutzes nicht ausreichend funktioniert und sie verbessert werden könnte.

Zielvorgaben werden verfehlt

Nach wie vor ist die Belastung von Oberflächengewässern mit Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu hoch.

„Seit der Novellierung der Düngeverordnung in den Jahren 2017 und 2020 sind die Nährstoffüberschüsse deutlich gesunken, die Zielvorgaben der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie werden aber weiterhin verfehlt,“ erläutert Dr. Martin Bach vom Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement der JLU, einer der Autoren der Studie. „Auch der Anteil der Messstellen mit Überschreitung des Nitrat-Grenzwerts im Grundwasser und des Zielwerts für Gesamt-Phosphor in den Flüssen in Deutschland ist in den letzten Jahren nur geringfügig zurückgegangen.“

Grundlage für die Analyse, die Dr. Bach gemeinsam mit Prof. Dr. Friedhelm Taube vom Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Christian-Albrecht-Universität Kiel durchgeführt hat, ist der Nährstoffbericht für Niedersachsen 2023/2024.

Anpassungen der Analysen sind notwendig

Die Autoren zeigen auf, dass für eine wirksame Verminderung der Nährstoffeinträge in die Gewässer die Regelungen der Düngeverordnung grundlegend überprüft und angepasst werden müssen.

„Insbesondere das Verfahren zur Ermittlung des Stickstoff-Düngebedarfs entspricht nicht dem aktuellen Forschungsstand; die Nachlieferung von Stickstoff aus dem Boden muss dabei wesentlich stärker berücksichtigt werden“, so die Autoren. „Weiterhin sollten die betrieblichen Nährstoffflüsse erfasst werden und für den betrieblichen Stickstoff-Überschuss sind ambitionierte Zielwerte festzulegen.“

Schließlich sind zukünftig auch die Reaktionszeiten der Grundwasser-Messstellen abzuschätzen und die nitratbelasteten Gebiete in Deutschland auf Basis der Nitratkonzentration im Grundwasser unter Einbeziehung des Denitrifikationswertes neu auszuweisen.

„Erst mit diesen Verbesserungen ist zu erwarten, dass die Nitratbelastung des Grundwassers in Zukunft tatsächlich spürbar zurückgehen wird“, betont Dr. Bach.

Die Analyse erhält durch zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts eine besondere Aktualität. Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind im März 2025 dazu verpflichtet worden, ihre Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheit Ems nachzubessern, um den gesetzlich vorgegebenen Zielwert für den Nitratgehalt im Grundwasser schnellstmöglich zu erreichen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wurde im Oktober 2025 dazu verpflichtet, ein wirksames nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft zu erstellen.


Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Martin Bach
Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement
0641 99-37375

Originalpublikation:
Taube, F. und Bach, M.: Warum werden die Ziele des Gewässerschutzes mit der Düngegesetzgebung in Deutschland nicht erreicht? Antworten und Schlussfolgerungen aus dem Nährstoffbericht Niedersachsen 2023/2024. Berichte über Landwirtschaft, Band 103, Heft 2, Dezember 2025; https://doi.org/10.12767/buel.v103i2


Quelle: Justus-Liebig-Universität Gießen

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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