In den kommenden Jahren sind im Nahen und Mittleren Osten erhebliche Investitionen in den Wassersektor erforderlich. Diese müssen mit einer Erhöhung der Wassernutzungseffizienz, einer Verbesserung des Wasserressourcenmanagements und der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungeziele (SDGs) der UN einhergehen. Die geplanten Fortschritte bei SDG 6 (Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen) sind dabei maßgeblich für weitere Bereiche, insbesondere SDG 2 (kein Hunger), SDG 3 (Gesundheit), SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), SDG 15 (Leben an Land) sowie SDG 16 (Frieden).
In einzelnen Ländern wie z. B. Israel existieren bereits leistungsfähige, an die Region angepasste Ansätze, die sich aber aufgrund der politischen Verhältnisse zwischen den Akteuren nur bedingt ausbreiten. Dringend benötigt werden daher grenzüberschreitende multilaterale Forschungsprojekte, die neue Lösungen entwickeln und einen wichtigen Beitrag zum Austausch in der Region leisten können. Gefördert werden daher Forschungsvorhaben in den Themenfeldern
- Technologien zur Erhöhung der Wassernutzungseffizienz und
- Integriertes Wasserressourcenmanagement.
Zwei Kooperationsmodule
Die zu fördernden Projekte müssen sich einem der beiden nachfolgend genannten Module für eine Kooperation zwischen Forschungspartnern zuordnen:
Modul A
Multilaterale Kooperation zwischen Forschungspartnern aus Deutschland, Israel und mindestens einem weiteren Land aus dem Nahen und Mittleren Osten.
Für israelische Kooperationspartner besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer korrespondierend veröffentlichten Bekanntmachung des Ministry of Science & Technology (Israel) bis zu einer Höhe von 250 000 Euro gefördert zu werden. Bekanntmachungstext siehe www.most.gov.il (Verweis: >“BMBF-MOST Middle East Regional Water Technology Cooperation Program“). Für die Beteiligung von Drittländern aus dem Nahen und Mittleren Osten bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten bis zu maximal 50 000 Euro gemäß den in Nummer 3 genannten Bedingungen.
Modul B
Multilaterale Kooperation zwischen Forschungspartnern aus Deutschland und mindestens zwei weiteren Ländern aus dem Nahen und Mittleren Osten. Für die Beteiligung von Ländern aus dem Nahen und Mittleren Osten bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten bis zu maximal 25 000 Euro gemäß den in Nummer 3 genannten Bedingungen.
Das Antragsverfahren für diese Forschungsförderung ist zweistufig ausgelegt. Die Projektskizzen müssen bis zum 12. August 2020 beim Projektträger am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vorliegen.
Die vollständige Förderrichtlinie mit allen relevanten Links finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF.