Chlorhaltige Desinfektionsmittel entfernen keine Bakterien und Viren, sondern töten bzw. inaktivieren sie, indem sie oxidierend wirken. Die Reaktion des Desinfektionsmittels mit dem im Wasser vorhandenen organischen Material, seien es die Reste der getöteten Mikroorganismen oder andere organische Inhaltsstoffe, kann zur Bildung verschiedener Desinfektions-Nebenprodukte führen, von denen einige krebserregend, frucht- oder erbgutschädigend sein können.
Forscher der Universität in Linköping, Schweden, untersuchten zusammen mit Wissenschaftlern des Helmholtzzentrums und der TU München, der University of Maryland, USA, und der North-West University in Südafrika, Wasserproben aus vier verschiedenen schwedischen Wasserwerken, von denen zwei Flusswasser, eines Grundwasser und eines Seewasser als Rohwasser zur Trinkwassergewinnung nutzen. Die Probennahme erfolgte in jedem Wasserwerk fünfmal über das Jahr verteilt, so dass auch jahreszeitliche Einflüsse sichtbar wurden.
Durch Non-Target-Analyse mittels hochauflösender Fouriertransformation-Ionen-Zyklotron-Resonanz-Massenspektrometrie wurden sowohl bereits bekannte als auch bisher unbekannte Verbindungen gefunden. In jedem Wasserwerk wurden Stoffe detektiert, die nur dort, aber in keinem der anderen drei Wasserwerke gefunden wurden. Der Anteil der für das jeweilige Werk einzigartigen Verbindungen reichte von 64-92 %. Daraus wurde geschlossen, dass die Entstehung von Desinfektionsnebenprodukten maßgeblich von der Wassermatrix am Punkt der Desinfektion abhängt und die Non-Target-Analyse sich eignet, um solche Stoffe künftig zu überwachen.
Die Originalpublikation ist eine Open-Access-Publikation und hier erhältlich.
Düngegesetz: Gefahr für den Gewässerschutz
Die unterbrochenen Gespräche zur Verabschiedung des Düngegesetzes gefährden den dringend benötigten Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. DWA und DVGW fordern eine rasche Wiederaufnahme der Verhandlungen, um nachhaltige Lösungen wie die Stoffstrombilanzierung zu sichern. Ein Scheitern des Vermittlungsverfahrens droht nicht nur mit dem Verlust wertvoller Zeit, sondern auch mit einer möglichen Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Die Zeit drängt – für den Gewässerschutz und die Landwirtschaft.