Der Bundesvorstand des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) hat auf seiner Frühjahrssitzung 2026 beschlossen, künftig den Deutschen Wasserbaupreis zu vergeben. Mit der Auszeichnung sollen herausragende Leistungen des wasserwirtschaftlichen Ingenieurwesens gewürdigt werden, die Nachhaltigkeit, Funktionalität und technische Innovation im Wasserbau und in der Wasserwirtschaft vereinen. Gleichzeitig soll der Preis verdeutlichen, dass eine leistungsfähige wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Infrastruktur ein unverzichtbarer Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge ist.
Ingenieurleistungen sichtbar machen
Der Deutsche Wasserbaupreis ist undotiert. Er soll den gesellschaftlichen Wert von Ingenieurleistungen in den Bereichen Wasserwirtschaft, Wasserbau sowie Küsten- und Hochwasserschutz hervorheben und deren Bedeutung für Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Fokus rücken. Künftig wird der Preis alle zwei Jahre vom BWK ausgelobt und im Rahmen der feierlichen Eröffnung des BWK-Bundeskongresses verliehen.
Teilnahme und Bewertung
Vorgeschlagen werden können Anlagen und Objekte der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur sowie des Hochwasser- und Küstenschutzes. Zugelassen sind Projekte aus den Bereichen Neubau, Instandsetzung, Sanierung, Erweiterung oder Ertüchtigung. Nach einer formalen Prüfung bewertet eine Jury die eingereichten Wettbewerbsunterlagen. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Ausschusses für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimawandel des BWK zusammen.
Bewerbungsberechtigt sind Planungsbüros, Bauunternehmen sowie Eigentümer oder Betreiber der Anlagen und Objekte. Bewerbungen von planenden Büros und ausführenden Unternehmen sind jedoch nur gemeinsam mit dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber zulässig.
Der Deutsche Wasserbaupreis wird erstmalig im Jahr 2027 vergeben. Er wird einer wasserwirtschaftlichen Anlage oder einem Objekt wasserwirtschaftlicher Infrastruktur verliehen und dem Eigentümer, Betreiber oder Unterhaltungspflichtigen übergeben. Teilnahmeberechtigt sind nur Anlagen oder Objekte, deren VOB-Abnahme zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2027.
Weitere InformationenQuelle: BWK-Presse










