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Wieviel Wasser(schutz) steckt eigentlich im Koalitionsvertrag?

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD liegt vor und nun kann die Regierungsbildung stattfinden. Wir haben uns den Vertrag angeschaut und gezielt nach Inhalten gesucht, welche die Wasserwirtschaft betreffen.

von | 15.04.25

Die Moorschutzstrategie soll laut Koalitionsvertrag verstetigt werden.
Pixabay

Die Kernaufgaben der Wasserwirtschaft, nämlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, werden im Kapitel „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ in einem Absatz zur Wasserstrategie berücksichtigt. Dieser ist wegen seiner relativen Kürze von 12 Zeilen in einem Dokument von insgesamt 4588 Zeilen hier vollständig wiedergegeben:

„Klimawandel, Trockenheit, Wasserknappheit sowie Starkregenereignisse und Hochwasser sind Herausforderungen in der Wasserwirtschaft. Deshalb setzen wir priorisierte Maßnahmen der nationalen Wasserstrategie um und entwickeln sie gemeinsam mit den Ländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiter. Wir wollen die Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung fördern und sie langfristig preisstabil und bedarfsgerecht gestalten. Modellvorhaben und besonders energieeffiziente Anlagen wollen wir unterstützen. Wir fördern blau-grüne Infrastruktur, den Wasserrückhalt in der Fläche und die Grundwasserneubildung. Wir setzen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und der Verhältnismäßigkeit auf das Verursacherprinzip. Um notwendige länderübergreifende wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen Wassermangel für betroffene Flüsse (wie zum Beispiel die Spree) vorzubereiten, werden wir ein Bund-Länder-Gremium einrichten.
Wir prüfen die bessere Finanzierung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen.“

In weiteren Vereinbarungen der Koalitionspartner spielt das Thema Wasser eine wichtige Rolle, auch wenn es nicht explizit genannt ist. Dazu gehören die Energieversorgung, die Klimaanpassung, der Naturschutz, die Landwirtschaft, das Umweltgenehmigungs- und das Chemikalienrecht.

Energie und Wasser

In der Absicht, alle Potenziale der Erneuerbaren Energien zu nutzen, sollen auch die Nutzung der Abwasserwärme gestärkt und bestehende Potenziale bei der kleinen und großen Wasserkraft und bei Pumpspeicherkraftwerken gehoben werden. Auch das Vorhaben, ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen, wird Aspekte der Grundwasserbewirtschaftung berühren. Zusätzlich planen die Koalitionspartner den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030. Diese neuen Gaskraftwerke sollen bevorzugt an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen. Gaskraftwerke benötigen je nach Technologie und Kühlungsart (Nass- oder Luftkühlung) etwa 0,1 bis 2 m³ Wasser pro Megawattstunde Strom.

Landwirtschaft und Düngerecht

Die zukünftigen Regierungspartner wollen das mit der EU-Kommission vereinbarte Monitoring im Düngegesetz verankern. Wie aber schon im Vorfeld der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags bekannt wurde, soll die derzeit bestehende Stoffstrombilanzverordnung tatsächlich abgeschafft werden. Dafür soll ein Instrument geschaffen werden, um

„zukünftig die besonders wasserschonend wirtschaftenden Betriebe in roten Gebieten von Auflagen zu befreien.“

Naturschutz und Klimaanpassung

Zur Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie sollen die dazu bestehenden Förderprogramme zielgerichtet und effizient genutzt werden. Ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimanpassung soll helfen, die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern zu sichern und die Kommunen bei der Klimaanpassung zu untertützen. Beim Naturschutz, soweit der das Thema Gewässerschutz betrifft, steht der Meeresschutz im Fokus. Im Einzelnen geht es im Koalitionsvertrag um den Kampf gegen Verschmutzungen, die Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee und den Schutz der Ostsee als vom Klimawandel besonders betroffenes Binnenmeer. Binnengewässer kommen nur im Zusammenhang mit der Fischerei vor.

Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz sowie die darin enthaltene Moorschutzstrategie sollen verstetigt werden. Natürlicher Klimaschutz ist nicht möglich, ohne den Wasserhaushalt in die Betrachtungen einzubeziehen.

Umweltgenehmigungs- und Chemikalienrecht

Die Koalitionspartner sind entschlossen, das Umweltgenehmigungsrecht zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und so Verfahren zu beschleunigen. Aufhorchen lässt die Wasserwirtschaft sicher auch das Bekenntnis zu einer modernen Stoffpolitik, bei der der risikobasierte Ansatz die Richtschnur sein soll, die Umwelt- Gesundheitsschutz und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang bringt. Die kommende Bundesregierung spricht sich entschieden gegen ein Totalverbot chemischer Stoffgruppen wie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) aus. Dennoch sollen Forschung und Entwicklung von Alternativstoffen forciert werden.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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