Die Flut vom Juli 2021 mit zahlreichen Toten und schwersten Zerstörungen hat in Deutschland erneut zu einer Umweltkatastrophe größten Ausmaßes geführt. Mittlerweile stehen neben Soforthilfen und den großzügigen Spenden Privater umfangreiche staatliche Finanzmittel für einen Wiederaufbau zur Verfügung. Bei den Überlegungen zur Verwendung dieser Mittel stellt sich jedoch die Frage, ob und wieweit auf den zerstörten Flächen überhaupt noch bauliche Anlagen zugelassen werden sollen.
Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Stellungnahme der ARL, die sich in erster Linie an die zuständigen Träger der Verwaltung auf allen Ebenen, aber auch an den Gesetzgeber richtet. Dabei ist klar, dass für den kurzfristigen Wiederaufbau zunächst vom geltenden Rechtsrahmen auszugehen und der wichtige Beitrag der Regional- und Landesplanung einzubeziehen ist. Unzumutbar wäre für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen ein längerer Baustopp, bis neue Regeln in Kraft gesetzt und umgesetzt worden sind. Da nach den maßgeblichen Prognosen künftig häufiger extreme Wetterlagen eintreten dürften als bisher, bedarf es jedoch dringend auch grundsätzlicher Überlegungen zur Fortentwicklung dieses Rechtsrahmens.
Die Stellungnahme wird vom Präsidium der ARL herausgegeben. Sie wurde inhaltlich erarbeitet von den Mitgliedern des Informations- und Initiativkreises (IIK) Forum Planungsrecht der ARL, die hier ausschließlich ihre persönliche Auffassung wiedergeben (Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner LL.M. (Vorsitzender); Prof. Dr. Andrea Edenharter; Prof. Dr. Susan Grotefels (Stellvertretende Vorsitzende); Prof. Dr. Gerd Hager; Dr. Robert Koch; Prof. Dr. Christoph Külpmann; Dr. Boas Kümper; Dr. Peter Runkel; Prof. Dr. Sabine Schlacke; Dr. Holger Schmitz; Dr. Jens Wahlhäuser; Prof. Dr. Armin von Weschpfennig (Geschäftsführer)).