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WFW beantragt neues Wasserrecht für die kommenden 30 Jahre

Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum WFW beantragt neues Wasserrecht und eine Höchstentnahmemenge, die alle bisherigen Entnahmen übersteigt. Sowohl der Klimawandel und das Bevölkerungswachstum tragen zum erhöhten Bedarf bei.

von | 10.05.23

Der WFW hat eine Erhöhung der Wasserentnahme aus dem Mündungsgebiet der Lech beantragt.
(© N-ERGIE)
Lechstaustufe

10. Mai 2023 | Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum WFW beantragt neues Wasserrecht und eine Höchstentnahmemenge, die alle bisherigen Entnahmen übersteigt. Sowohl der Klimawandel und das Bevölkerungswachstum tragen zum erhöhten Bedarf bei.

13 Abnehmer, Städte und Gemeinden in der Europäischen Metropolregion Nürnberg werden per Fernleitung vom Wasserwerk in Genderkingen mit aufbereitetem Wasser versorgt. Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum WFW betreibt seit 50 Jahren Brunnen im Mündungsgebiet des Lechs in die Donau und das dazugehörige Wasserwerk.

Grundwasser ist nicht eigentumsfähig

Da Grundwasser in Deutschland nicht eigentumsfähig ist, bedarf es bei jeder Wasserentnahme einer behördlichen Genehmigung. Das Grundeigentum allein berechtigt nicht zu einer Wassernutzung. Aus diesem Grund läuft aktuell das Wasserrechtsverfahren, das die weitere Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung des WFW aus dem Mündungsgebiet des Lechs erlauben und regeln soll. Der WFW benötigt also ein Wasserrecht zur Entnahme von Grundwasser aus seinen Brunnen, obwohl er Eigentümer sämtlicher Grundstücke ist, auf denen diese Brunnen liegen.
Dieses Wasserrecht wurde dem WFW am 15.05.1974 für eine Laufzeit von 50 Jahren erteilt und läuft zum 31.12.2023 aus. Nun wurde vor einem Jahr ein neues Wasserrecht für das Gebiet beantragt.

Beantragte Höchstmenge übersteigt Entnahmen der Vergangenheit

Für eine nachhaltige und langfristige Planung strebt der WFW im aktuellen Verfahren die maximal mögliche Laufzeit des Wasserrechts für weitere 30 Jahre an. Dies bedeutet für alle Beteiligten Planbarkeit und Verlässlichkeit über einen längeren Zeitraum.

Eine Fördermenge von bis zu 63 Millionen Kubikmetern pro Jahr erlaubt das derzeit bestehende Wasserrecht. Dieses Mal wurde eine Jahresentnahmemenge von bis zu 52,5 Millionen Kubikmetern beantragt, welche die maximale Entnahme in den letzten Jahren um rund 20,5 Millionen Kubikmetern übersteigt. Der Grund für diese Erhöhung hängt mit den Prognosen für die nächsten 30 Jahre zusammen. Aufgrund des vorhergesagten Klimawandels und des Bevölkerungswachstums muss hier vorgeplant werden. Sicher dabei ist: Der WFW wird immer nur jeweils so viel entnehmen, wie aktuell von den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung benötigt wird.

Klimawandel hat Einfluss auf die Grundwasserneubildung

Nicht nur die Temperaturen auch die Grundwasserneubildung werden durch den Klimawandel verändert, was wiederum Einfluss auf die Verfügbarkeit von Grundwasser haben kann. Das vom WFW gewonnene Trinkwasser stammt größtenteils aus dem Uferfiltrat der angrenzenden beiden großen Flüsse. Durch deren Stauhaltung werden die Grundwasserstände heute und auch zukünftig stabil auf gleichem Niveau gehalten. Die in weiten Teilen Bayerns zu beobachtenden Rückgänge der Grundwasserstände treten in dem Gewinnungsgebiet des WFW nicht auf. Der WFW ist im Bereich seiner Brunnen praktisch nicht von den Veränderungen des Klimawandels betroffen und ist perspektivisch in der Lage, andernorts fehlende Wassermengen auszugleichen, falls nötig.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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