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Wasserversorgung in Bayern gefährdet

Der Klimawandel bedroht die dauerhafte Sicherstellung der Wasserversorgung in Bayern. Sinkende Grundwasserstände durch niedrige Grundwasserneubildungsraten und trockene Sommer sind keine Seltenheit mehr. Die Expertenkommission „Wasserversorgung in Bayern“ beschäftigt sich deshalb seit letztem Jahr damit Lösungen für eine sichere Wasserversorgung zu erarbeiten. Einberufen wurde die Kommission von der bayerischen Staatsregierung und besteht auch acht Professor:innen. Sie […]

von | 05.11.21

Hintersee in bayern

Der Klimawandel bedroht die dauerhafte Sicherstellung der Wasserversorgung in Bayern. Sinkende Grundwasserstände durch niedrige Grundwasserneubildungsraten und trockene Sommer sind keine Seltenheit mehr. Die Expertenkommission „Wasserversorgung in Bayern“ beschäftigt sich deshalb seit letztem Jahr damit Lösungen für eine sichere Wasserversorgung zu erarbeiten. Einberufen wurde die Kommission von der bayerischen Staatsregierung und besteht auch acht Professor:innen. Sie haben nun ihren ersten Bericht vorgelegt.

Ausbau von Talsperren wird erforderlich

Seit mehreren Jahren sind in einigen Regionen Bayerns sinkende Grundwasserpegelstände festzustellen. Die Expertenkommission postuliert, dass durch abnehmende Grundwasserneubildungsraten in wasserarmen Regionen Bayerns, mittelfristig Anpassungsmaßnahmen, beispielsweise auch mit dem Ausbau und Neubau von Talsperren, erforderlich werden. Die Wasserversorger müssen ihre Vorsorge- und Versorgungsstrategie daran ausrichten. Die strukturellen Bedingungen der Wasserversorgung in Bayern erschweren diese notwendigen Anpassungsmaßnahmen. Die besonders kleinteilige Wasserversorgungsstruktur in Bayern hat neben Vorteilen – wie der räumlichen Begrenzung von Schadensereignissen – aufgrund der ständig steigenden technischen und administrativen Anforderungen eben auch Nachteile. Es gilt daher, durch geeignete Formen der Kooperation (z. B. durch interkommunale Zusammenarbeit) die Vorteile der vorhandenen Struktur mit den Anforderungen an eine effiziente und zunehmend komplexere Wasserwirtschaft zu kombinieren.

Wasserschutzgebiete zügig und adäquat ausweisen

Bayern setzt im Vergleich zu anderen Bundesländern auf vergleichsweise kleine Wasserschutzgebiete, unter der Prämisse des allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutzes. In der Folge sind im Bundesdurchschnitt 12 % der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in Bayern sind es weniger als 5 %. Dazu kommt, dass dauerhaft mehrere hunderte Verfahren zur Überprüfung und Neuausweisung von Schutzgebieten offen sind. Um auch zukünftig einen anforderungsgerechten Trinkwasserschutz gewährleisten zu können, müssen diese Verfahren zügiger abgeschlossen werden. „Wie will ein Land in 19 Jahren klimaneutral werden, wenn es durchschnittlich schon acht Jahre benötigt, um ein Wasserschutzgebiet auszuweisen“, fragt sich Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW. Ebenso gilt es, die Ressource Wasser vor einer zunehmenden Flächen- und Rohstoffnutzungskonkurrenz zu schützen. Gewerbliches, land- und forstwirtschaftliches Bauen ist in Wasserschutzgebieten zu vermeiden. Auch diese Forderungen des VBEW unterstützt die Expertenkommission in ihrem Gutachten. Nur durch adäquate Wasserschutzgebiete kann die Ressource Wasser dauerhaft vor anthropogenen Einflüssen geschützt werden.

Zweifel um den Wassercent

Auf Vorschlag der Expertenkommission und mit Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung vom 21.07.2021, soll in Bayern der sogenannte Wassercent eingeführt werden. Ein Wasserentnahmeentgelt, über das eine Lenkungsfunktion hin zu einem sorgsameren Umgang mit der Ressource Wasser erwirkt werden soll.

„Grundsätzlich stehen wir der Einführung eines Wassercents kritisch bis ablehnend gegenüber und zweifeln vor allem die angestrebte Lenkungswirkung, hin zu einem sorgsameren Umgang mit der Ressource Wasser, an. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass besonders intensive Wassernutzer wie die Landwirtschaft und vermutlich auch die Industrie durch Ausnahmen privilegiert werden sollen“, erklärt Detlef Fischer.

Sollte der Wassercent dennoch eingeführt werden, müssen die möglichst unbürokratisch erhobenen Mittel zielgerichtet für Maßnahmen zur Sicherstellung und zum Schutz der Trinkwasserressourcen eingesetzt werden. Das gemeinsame Ziel muss eine nachhaltige Nutzung unserer Wasserressourcen sein, im privaten Bereich, aber vor allem auch in der Landwirtschaft und der Industrie. Dazu muss die Bevölkerung für den Wert des Wassers und einen sorgsamen Umgang mit dieser kostbaren Ressource verstärkt sensibilisiert werden.

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