Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland sieht in der geplanten EEG-Novelle 2027 Risiken für kleine Wasserkraftprojekte und damit auch für die Wasserwirtschaft. Nach Angaben des Verbands sollen neue Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt künftig keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Bestehende Anlagen wären von dieser Regelung nicht betroffen.
Wasserwirtschaft: Querbauwerke vor Rückbau prüfen
Der Verband verbindet seine Kritik an der geplanten EEG-Regelung mit der Diskussion über bestehende Querbauwerke. Gerade während trockener Perioden könnten Wasserkraftwerke und andere Querbauwerke nach seiner Einschätzung dazu beitragen, Wasser in der Landschaft zurückzuhalten. Deshalb fordert er erneut ein Moratorium gegen den Abriss solcher Bauwerke.
Vor einem Rückbau sollten die energetischen, gewässerökologischen und denkmalpflegerischen Potenziale eines Standorts unabhängig untersucht werden. Bestehende Staustufen könnten nach Auffassung des Verbands saniert und teilweise gleichzeitig zur Erzeugung erneuerbaren Stroms genutzt werden. Bei einer Reaktivierung seien zudem Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung möglich.
„Es ist widersinnig, bestehende Querbauwerke mit öffentlichen Mitteln abzureißen und gleichzeitig privaten Investoren die wirtschaftliche Grundlage dafür zu entziehen, genau diese Standorte zu sanieren und für die Energiewende nutzbar zu machen“, sagt Martin Richter, Präsident des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland. „Wir sollten Wasser in der Landschaft halten, bestehende Infrastruktur sinnvoll weiterentwickeln und dort erneuerbaren Strom erzeugen, wo dies ökologisch verträglich möglich ist. Das verbindet Gewässerschutz, Klimaschutz und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld.“
25-kW-Grenze könnte Reaktivierung kleiner Standorte erschweren
Nach Darstellung des Wasserkraftverbands betrifft die geplante 25-kW-Grenze neue Anlagen. Dazu zählt der Verband auch Projekte, bei denen bislang ungenutzte oder stillgelegte Staustufen erstmals oder erneut für die Stromerzeugung erschlossen werden. Gerade kleinere Querbauwerke könnten in eine Leistungsklasse unterhalb von 25 kW fallen.
Ohne eine verlässliche EEG-Vergütung würde sich nach Einschätzung des Verbands die wirtschaftliche Grundlage solcher Projekte verschlechtern. Das könne Investitionen in Turbinen, die ökologische Durchgängigkeit und die Sanierung wasserbaulicher Infrastruktur beeinflussen.
„Die 25-Kilowatt-Grenze verhindert im schlimmsten Fall genau die Projekte, die wir eigentlich brauchen“, so Richter. „Eine vorhandene Staustufe könnte erhalten und saniert werden, sie könnte zum Wasserrückhalt beitragen und gleichzeitig zuverlässig erneuerbaren Strom erzeugen. Wenn die EEG-Novelle solchen Projekten die wirtschaftliche Perspektive nimmt, ist weder der Energiewende noch unseren Gewässern geholfen.“
Verband fordert Prüfung ökologischer und energetischer Nutzung
Der Wasserkraftverband leitet daraus zwei Forderungen ab. Vor dem Rückbau bestehender Querbauwerke soll grundsätzlich geprüft werden, ob eine ökologische und energetische Weiternutzung möglich ist. Außerdem fordert der Verband, die vorgesehene 25-kW-Grenze für neue Wasserkraftanlagen aus dem EEG-Entwurf zu streichen.
Als rechtlichen Bezug nennt der Verband § 2 EEG. Danach liegen Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. In seiner Pressemitteilung fordert der Verband, diesen Stellenwert auch beim Umgang mit vorhandener wasserbaulicher Infrastruktur zu berücksichtigen.
Wasserrückhalt und Gewässerschutz im Blick
Für die Wasserwirtschaft berührt die Debatte mehrere Ziele gleichzeitig: den Umgang mit bestehenden Querbauwerken, den Wasserrückhalt, die ökologische Entwicklung von Gewässern und die Nutzung vorhandener Infrastruktur zur Energieerzeugung. Der Wasserkraftverband spricht sich dafür aus, diese Aspekte standortbezogen zu prüfen, anstatt Querbauwerke grundsätzlich zurückzubauen.
Als Beispiel verweist der Verband auf das Walkmühlenwehr in Bautzen. Dort hatte er bereits argumentiert, eine energetische Nutzung sei nach seiner Einschätzung zu einem Bruchteil der für den Rückbau vorgesehenen öffentlichen Mittel möglich gewesen. Konkrete Vergleichszahlen nennt die aktuelle Pressemitteilung dazu nicht.
Quelle: Wasserkraftverband Mitteldeutschland e.V.







