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Verbände bündeln Forderungen zum Düngegesetz

Wie wir am 8. Oktober 2024 berichtet haben, liegt der aktuelle Entwurf für ein Düngegesetz seit Anfang Oktober 2024 beim Vermittlungsausschuss. An diesen richtet sich nun der Appell eines breiten Bündnisses aus Verbänden der Bereiche Umwelt, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und einer Gewerkschaft, nach einer verursachergerechten, bürokratiearmen, umwelt- und gewässerschonenden Kompromisslösung zu suchen.

von | 29.10.24

16 Verbände fordern unter anderem eine einheitliche und verbindliche Nährstoffbilanzierung
Samuel Faber / Pixabay

Anlass ist das noch immer offene Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Düngegesetzes. Denn nachdem der vom Bundestag verabschiedete Entwurf im vergangenen Juli vom Bundesrat abgelehnt wurde, warten wir immer noch darauf, dass die Zusagen der Bundesregierung an die EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie erfüllt werden. Ob und wann der Vermittlungsausschuss sich des offenen Verfahrens annimmt und eine Kompromisslösung erarbeiten wird, ist bisher nicht bekannt.

Interessen aller zusammendenken

Das Bündnis, das auch von Agrarwissenschaftlern unterstützt wird, ruft in seinem Appell den Vermittlungsausschuss dazu auf, die Interessen aller Betroffenen zusammenzudenken:

  1. den Gesetzgebungsprozess im Vermittlungsausschuss zeitnah fortzusetzen und eine verursachergerechte Grundlage zur Reduktion der in der Landwirtschaft entstehenden Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu schaffen,
  2. die der EU-Kommission versprochene Monitoringverordnung zügig auf den Weg zu bringen, um kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren und sich an die Europäischen Gewässer- und Umweltschutzziele zu halten,
  3. Preissteigerungen für Trinkwasser durch wirksame düngepolitische Maßnahmen zu vermeiden,
  4. ein verlässliches, verursachergerechtes und bürokratiearmes Düngerecht auf den Weg zu bringen,
  5. eine bundesweit einheitliche Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung umzusetzen, die z.B. an den in Vorschlag II erarbeiteten Bewertungskriterien des Evaluierungsberichts der Stoff-strombilanzierung (Drucksache 20/411) orientiert ist.

Mehr Gewässerschutz, stabile Trinkwasserpreise, weniger Bürokratie, verursachergerechte Düngepolitik

Die vorab genannten fünf Forderungen werden von den Autor:innen des Appells ausführlich begründet. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit der Reduzierung von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen, wie sie aktuell laut dem jüngsten Nitratbericht und den Ergebnissen der Einstufung der deutschen Nord- und Ostseegewässer immer noch vorherrschen. Erst im Jahr 2023 war das seit 2013  laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eingestellt worden, denn die Bundesregierung hatte die Einführung eines Wirkungsmonitorings zur Überprüfung düngepolitischer Maßnahmen versprochen. Genau dieses Wirkungsmonitoring ist Bestandteil des Entwurfs des neuen Düngegesetzes.

Wenn sich die Düngepraxis nicht ändert, kann die erforderliche Nitratentfernung die Trinkwasseraufbereitung und damit das Trinkwasser für Verbraucher:innen verteuern. Die im Gesetz enthaltene Stoffstrombilanzierung soll demnach insgesamt zu mehr Gewässerschutz führen und das Verursacherprinzip umsetzen, ohne landwirtschaftliche Betriebe mit zu viel Bürokratie zu überlasten. Darüber hinaus machen sich die unterzeichnenden Verbände dafür stark, dass das landwirtschaftliche System als Ganzes betrachtet und weitere Faktoren neben dem Düngeverhalten betrachtet werden.

Die ausführliche Begründung ist dem vollständigen Appell zu entnehmen.

Unterzeichnende Organisationen:

Der Appell wurde unterzeichnet von Vertreter:innen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (ABL), aktion agrar, dem BDEW, dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V., BUND, der Deutschen Umwelthilfe, Greenpeace, dem Deutschen Naturschutzring, Global Nature Fund, der Grünen Liga, Lebendige Seen Deutschland, dem NABU, Naturland, Neuland, dem WWF und der Gewerkschaft ver.di.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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