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Stimmen zum Koalitionsvertrag

Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) Der BDE begrüßt, dass die Koalitionäre Kreislaufaspekte der Wasserwirtschaft in den Fokus nehmen, die Wasserverunreinigung an der Quelle, z.B. durch das Verbot bestimmter Mikrokunststoffe, vermindern und die Wiederverwendung von Abwasser voranbringen wollen. „Der BDE sieht im Koalitionsvertrag eine hervorragende Grundlage, um sich nun mit Riesenschritten der Umsetzung […]

von | 02.12.21

Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE)

Der BDE begrüßt, dass die Koalitionäre Kreislaufaspekte der Wasserwirtschaft in den Fokus nehmen, die Wasserverunreinigung an der Quelle, z.B. durch das Verbot bestimmter Mikrokunststoffe, vermindern und die Wiederverwendung von Abwasser voranbringen wollen. „Der BDE sieht im Koalitionsvertrag eine hervorragende Grundlage, um sich nun mit Riesenschritten der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland und der EU zu widmen“, so BDE-Präsident Peter Kurth.

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Prof. Lothar Scheuer, AöW-Präsident erklärt hierzu im Einzelnen und in Kürze: „Bei der konsequenten und zügigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist zu beachten, dass die Politik wegen der unterschiedlichen natürlichen Regenerationszeiten der Gewässer zur Umsetzung der WRRL einen längeren Atem braucht. Dazu gehört die realistische Erkenntnis und Akzeptanz, dass die Fristsetzung bis 2027 zu kurz ist. Bei der Umsetzung der WRRL müssen für die geplanten Maßnahmen die personellen und finanziellen Ressourcen verbessert werden. Hierfür müssen auch vom Bund finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der sog. Transparenzansatz, den Bund und Länder verabredet haben, muss mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch die geplante Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, dies wird  Maßnahmen   zur Umsetzung der WRRL, aber auch Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung beschleunigen können.

Die zügige Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie begrüßen wir – ich hoffe, dass die Abstimmungen mit den Ländern ohne Verzug vorankommen werden. Die öffentliche Wasserwirtschaft braucht Rahmenbedingungen für die nächsten Generationen, um auch zukünftig die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sicher und zu angemessenen Entgelten sicherstellen zu können. Bei Finanzierungsfragen müssen auch die sozialen und politischen Folgen sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt bedacht werden. In den Fokus gehören sowohl die Auswirkungen bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei Bevölkerungsgruppen wie Grundstückseigentümer:innen und Mieter:innen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe.

Die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie begrüßen wir ebenfalls. Die Wasserwirtschaft kann wertvolle Beiträge zur Klimaanpassung leisten und muss daher konsequent in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen einbezogen werden. Für wasserrelevante Anpassungsmaßnahmen müssen sichere Finanzierungen und ein praktikabler Rechtsrahmen geschaffen werden. Dazu ist vor allem ein verstärktes Engagement des Bundes zusammen mit den Ländern unabdingbar. Die Interkommunale Zusammenarbeit, gerade auch im Hinblick auf die Klimawandelanpassung, muss ebenfalls gestärkt werden. Hierfür benötigen die Kommunen finanzielle Flexibilität, um durch kooperativen Umweltschutz Maßnahmen dort ergreifen zu können, wo sie am kostengünstigsten und effektivsten Klimaanpassung leisten. Die Rahmenbedingungen müssen kommunale Kooperationen stärken.

Bei der angekündigten Verbesserung des Abwasserabgabengesetzes muss beachtet werden, dass die Finanzierungslast nicht einseitig der kommunalen Abwasserwirtschaft und dadurch den Gebührenzahlenden auferlegt wird, ohne weitere Verursachende in die Finanzierungspflicht zu nehmen. Es müssen dringend erforderliche Anreize zu gewässerschonenden Maßnahmen bei den Verursachenden – gerade bei diffusen Einträgen und der Herstellung von wassergefährdenden Produkten und Stoffen – gesetzt werden. Eine Umweltqualitätsnorm für Arzneimittelwirkstoffe im „Wasserrecht“ spricht vielmehr das Thema „vierte Reinigungsstufe“ an. Stattdessen sprechen wir uns für die konsequente Umsetzung des Vermeidungs- und Verursachungsprinzips aus. Wenn eine Vermeidung durch die Verursachenden nicht möglich ist, muss sich das auf die Kostentragung für die dadurch von der Wasserwirtschaft ergriffenen Maßnahmen beziehen. Es sind Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, welche die Verursachenden genauso einbeziehen wie die Nutznießenden.

Eine bundesweite Leitlinie zur Wasserentnahme, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung den Vorrang einräumt, begrüße ich als eine gute Ergänzung zu dem rechtlich bestehenden Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung. Besonders in der Praxis muss dem Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung und deren wachsender Bedeutung hinreichend Rechnung getragen werden.

Die rasche Umsetzung der europäischen Vorgaben über die Wiederverwendung von Abwasser ist verpflichtend. Dabei darf zu einer sicheren und rechtssicheren Umsetzung der Blick auf den gesamten Wasserkreislauf nicht verloren werden; der sorgsame Umgang mit unseren natürlichen Wasserressourcen muss im Mittelpunkt stehen. Hierzu sieht die Verordnung durchaus Spielräume für die Mitgliedstaaten, die geprüft werden sollten.

Die Zielsetzung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Landwirtschaft, die den Belangen der Umwelt gerecht wird, unterstützen wir ausdrücklich und sind an den Entwicklungen interessiert. Hierbei muss insbesondere der Gewässerschutz stärker einbezogen werden – es darf dabei nicht bei Versprechungen bleiben, sondern muss in wirksamen Maßnahmen münden.

Als die Interessenvertretung der 100% Öffentlichen in der Wasserwirtschaft beobachten wir die Absichten hinsichtlich Projekten zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften auch in anderen Bereichen kritisch. Eine funktionierende und sichere Wasserversorgung, die Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser sowie die Beseitigung von Abwasser der Allgemeinheit leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur gesicherten Lebensgrundlage in Deutschland, sondern sind auch Grundvoraussetzung für die Wirtschaft. Wir sehen diese Bereiche als staatliche Kernaufgaben, die dem Staat vorbehalten sind.

Die öffentliche Wasserwirtschaft braucht als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge gerade jetzt die politische Unterstützung für ihre gemeinwohlorientierte Aufgabe. Wir werden uns insoweit für die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand einsetzen und uns zu Themen einbringen, die auch im Rahmen des Koalitionsvertrages von wichtiger Bedeutung sind.“

Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

„Dass die künftige Regierungskoalition im Bund eine zusammen mit den Ländern getragene Nationale Wasserstrategie mit dem Ziel eines integrierten Wassermanagements umsetzen will, findet unsere volle Unterstützung“, erklärt DVGW-Vorstand Wasser Dr. Wolf Merkel vor dem Hintergrund, dass sich der Klimawandel auch massiv auf die Wasserversorgung auswirkt. „Das angekündigte Gesetzesvorhaben für eine Klimaanpassungsstrategie ist notwendig, um Wasserinfrastrukturen zukunftssicher planen und errichten zu können. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaresilienz der Trinkwasserversorgung”, so Merkel.

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, erklärt zum Koalitionsvertrag: „Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält viele wichtige und dringend notwendige Impulse für den Schutz der Wasserressourcen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Wassermanagement, Vermeidung von Einträgen in die Gewässer, die ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft sowie die Vorlage einer Wasserstrategie.

Mit Blick auf Nitrateinträge der Landwirtschaft scheint die Koalition den Ernst der Lage erkannt zu haben: Sie kündigt an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die europarechtlichen Verpflichtungen zur Minderung von Stickstoffeinträgen zu erreichen und bekennt sich klar zu einer Agrarwende. So soll die gesamte Landwirtschaft an den Zielen Umwelt- und Ressourcenschutz ausgerichtet werden und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 Prozent steigen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Belastung der Böden und des Grundwassers durch Düngung und den Einsatz beispielsweise von Pestiziden zu reduzieren. Nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger darf ein im Koalitionsvertrag vorgesehener Erschwerniszuschlag für die Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten führen. Hier muss klar das Verursacherprinzip zu Geltung kommen.

Erfreulich ist, dass sich die Koalition zu einer Nationalen Wasserstrategie mit Leitlinien zur Wasserentnahme sowie einem Vorrang der Trinkwasserversorgung bekennt. Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels ist es dringend erforderlich, der öffentlichen Trinkwasserversorgung einen Vorrang bei der Trinkwassernutzung einzuräumen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch muss bei der Nutzung von Trinkwasserressourcen immer an erster Stelle stehen. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.

Positiv ist auch, dass die neue Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie erarbeiten möchte. Die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer hat uns ein weiteres Mal eindrücklich vor Augen geführt, welchen Schaden und welches Leid Extremwetterereignisse anrichten können. Um die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern, brauchen wir eine gut durchdachte Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik. Wichtige Bausteine hierzu – wie die Unterstützung bei Investitionen in Klimaresilienz und klimafeste Infrastrukturen sowie Flächenentsiegelungsprojekte – sind im Koalitionsvertrag enthalten und sollten zeitnah umgesetzt werden.

Kritisch sehen wir, dass die neue Bundesregierung eine Novelle des Abwassergabengesetzes plant. Hierbei muss der Anreiz zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen sowie die Umsetzung einer Herstellerverantwortung der Maßstab sein. Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger allein die Kosten für die Einführung zusätzlicher Reinigungsstufen in der Abwasserentsorgung zahlen, obwohl sie für die Herstellung der zu entfernenden Stoffe ursächlich nicht verantwortlich sind. Analysen zeigen, dass dies zu Gebührensteigerungen um bis zu 20 Prozent führen könnte. Entscheidend ist es deshalb, dass die Novelle gleichzeitig Anreize zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen bei den Herstellern schafft. Eine Möglichkeit hierzu wäre ein Fondsmodell, das die Kosten zur Abwasserreinigung nach dem Verursacherprinzip umlegt.“

 

 

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