Der letzte Verhandlungstermin liegt dreieinhalb Jahre zurück: Damals erging im Nachgang ein Beweisbeschluss, in dem das Gericht die Erstellung eines Sachverständigengutachtens angeordnet hatte. Dieses liegt nun vor und wir im Mittelpunkt der anstehenden mündlichen Verhandlung stehen, so die Stadtwerke. An diesem Termin wird dazu auch der Sachverständige persönlich gehört. Im Vorfeld hatten bereits beide Parteien Gelegenheit, zum Ergebnis des Gutachtens schriftlich Stellung zu beziehen.
„Es geht bei diesem Prozess nicht um Schuld, sondern um die Frage, wer haftet“, stellt der klageführende Anwalt der Stadtwerke Rastatt, Dr. Dominik Greinacher, klar.
Nach Ansicht der Stadtwerke war es zu der Belastung des Grundwassers mit PFAS gekommen, weil über viele Jahre Papierschlämme, die mit PFAS verseucht waren, großflächig auf Felder in der Region Mittelbaden gelangten waren. Die Beklagte – Umweltpartner Vogel AG – hatte die Schlämme mit Kompost vermischt und ausbringen lassen. Die PFAS sind ins Grundwasser gesickert und gelangten so bis in die Wasserfassungen der Brunnen der Stadtwerke Rastatt.
Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung mussten die Stadtwerke umfangreiche Maßnahmen ergreifen, unter anderem zwei Wasserwerke mit aufwendiger Filtertechnik zur Entfernung der PFAS ausstatten, das dritte Wasserwerk ganz stilllegen. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung war ihnen durch die PFAS-Belastung bereits ein Schaden von 6,5 Mio. Euro netto entstanden. Dieses Geld – und auch den nach Klageerhebung weiter entstandenen Schaden – wollen sie von Umweltpartner Vogel ersetzt haben. Deshalb verklagten sie den Verursacher auf Schadensersatz.
Schaden abwenden
Durch den Sachverständigen galt es nun zu prüfen, ob die Beklagte in der Lage gewesen war, einen solchen Schaden zu verursachen. Und wenn ja, ob dieser auch ganz konkret die von den Stadtwerken vorgebrachten Schäden in ihren Wasserwerken Ottersdorf, Rauental und Niederbühl herbeiführen konnte. Die Stadtwerke sehen sich in beiden Punkten durch das Sachverständigengutachten bestätigt.
Als Wasserversorger stehe man nicht nur in der Verantwortung „für die durchgehend sichere Bereitstellung von einwandfreiem Trinkwasser“, so Olaf Kaspryk. Als Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt sei er auch dafür verantwortlich, das Unternehmen vor Schäden zu bewahren. Deshalb werde er alles tun, denjenigen haftbar zu machen, der den Schaden verursacht habe. Und so hofft er, dass Umweltpartner Vogel am Ende vom Landgericht Baden-Baden als Verursacher bestätigt wird. Sollten Umweltpartner Vogel der Verursacher feststehen, könnte das Landgericht ein Grundurteil erlassen, so die Stadtwerke Rastatt. Über die Höhe des Anspruchs werde dann später entschieden.
„Verursacherhaftung über die gesamte Wertschöpfungskette“
Die Stadtwerke Rastatt engagieren sich seit dem Entdecken der PFAS im Einzugsgebiet ihrer Wasserwerke für einen besseren Trinkwasserschutz. Das Spektrum reicht von technischen Maßnahmen zur PFAS-Entfernung über die Mitwirkung bei medizinischen Forschungen bis hin zu juristischen Fragen wie der Verursacherhaftung oder versicherungsrechtlichen Themen.
„Es wäre wünschenswert, wir hätten in Deutschland eine Verursacherhaftung über die gesamte Wertschöpfungskette“, sagt Olaf Kaspryk, „also von der Entwicklung über die Produktion, den Handel und die Nutzung bis zur Entsorgung. Das würde von vornherein zu einem sorgsameren Umgang mit Stoffen führen und auch den Gerichten die Arbeit erleichtern.“
Umweltpartner Vogel habe bereits einige Verfahren zur Verursachung der PFAS-Belastung in Mittelbaden vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verloren. Die Rechtsprechung habe ihn dort eindeutig als Verursacher ausmachen können, so das Unternehmen.
Auswirkungen erkennen
Der durch PFAS in Mittelbaden verursachte Umweltskandal ist flächenmäßig einer der größten in Deutschland. Belastet sind dort rund 1.100 Hektar Boden und rund 490 Mio. m3 Grundwasser auf einer Fläche von 127 km2. Das entspricht in etwa der Größe des Chiem- und Ammersees zusammen, Tendenz steigend. PFAS sind deshalb so problematisch, weil sich die Chemikalien in der Natur nicht abbauen und im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdend zu sein.
Das Trinkwasser muss deshalb ab 2026 auf 20 relevante PFAS-Verbindungen untersucht werden, für die Grenzwerte definiert sind; einige Stoffe der Chemikaliengruppe sind inzwischen schon EU-weit verboten. PFAS, wegen ihrer Langlebigkeit auch Ewigkeitschemikalien genannt, kommen nach wie vor in vielen Alltagsgegenständen vor. Dazu zählen zum Beispiel Pizzakartons, Outdoorjacken, beschichtete Pfannen und Kosmetik verschiedener Hersteller. Manche Produzenten setzen bereits auf PFAS-freie Alternativen.
Weitere Informationen:
https://www.stadtwerke-rastatt.de/de/tarife-produkte/wasser/pfas.php
https://pfas-dilemma.info/patricia-klatt
https://www.bdew.de/wasser-abwasser/pfas-herausforderung-und-loesungen-fuer-die-wasserwirtschaft/
(Quelle: Stadtwerke Rastatt)









