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Ruhrverband: Klimaresilienz des Talsperrensystems steigern

Den Talsperren-Gewässerverbund fit für den Klimawandel machen, ist ein wichtiges gemeinsames Anliegen von Ruhrverband und Umweltministerium Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Gewässer und das Wassermanagement an die sich ändernden klimatologischen und hydrologischen Verhältnisse im Klimawandel anzupassen. Am 13. Januar fand die Auftaktveranstaltung zur Prüfung und Erarbeitung rechtlicher Anpassungsmöglichkeiten und andere Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz […]

von | 19.01.21

Talsperren des Ruhrverbands müssen klimresilient werden

Den Talsperren-Gewässerverbund fit für den Klimawandel machen, ist ein wichtiges gemeinsames Anliegen von Ruhrverband und Umweltministerium Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Gewässer und das Wassermanagement an die sich ändernden klimatologischen und hydrologischen Verhältnisse im Klimawandel anzupassen.

Am 13. Januar fand die Auftaktveranstaltung zur Prüfung und Erarbeitung rechtlicher Anpassungsmöglichkeiten und andere Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz des Talsperrensystems und der Ruhr statt. Dabei werden neben Wassermengenfragen auch die Wasserqualität, die Gewässerökologie sowie naturschutzfachliche Fragestellungen betrachtet. In den Bearbeitungsprozess eingebunden werden die Arbeitsgemeinschaft der Trinkwasserwerke an der Ruhr (AWWR) und externe Gutachter. Im Kern geht es darum die Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren.

Trockenheit beansprucht Talsperrensystem

Seit zwölf Jahren fällt in der Ruhrregion weniger Niederschlag als im langjährigen Durchschnitt. Insbesondere die letzten drei Trockenjahre haben das Talsperrensystem aufgrund der ausgeprägten Trockenheit stark beansprucht. Eine derart trockene Phase hat es bislang in der Geschichte des Ruhrverbandes noch nicht gegeben. Mit Hilfe der Talsperren des Ruhrverbandes konnte in den letzten Jahren gleichwohl dafür gesorgt werden, dass eine ausreichende Wasserführung in der Ruhr dauerhaft gesichert war.

Das Ruhrverbandsgesetz aus dem Jahr 1990 regelt die Mindestabflüsse an verschiedenen Pegeln der Ruhr. Der Ruhrverband ist aufgrund dieser Vorgaben grundsätzlich verpflichtet, kontinuierlich Wasser aus den Talsperren in die Ruhr bzw. ihre Nebenflüsse abzugeben, wenn der Mindestabfluss nicht auf natürliche Weise gegeben ist. Das Ruhrverbandsgesetz eröffnet die Möglichkeit, in solchen Situationen im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen zur Reduzierung der gesetzlich festgelegten Mindestabflüsse zu beantragen. Von dieser Möglichkeit hat der Ruhrverband in den letzten drei Jahren mehrfach Gebrauch gemacht. Auf diese Weise können die Wasservorräte in den Talsperren geschont und krisenhaften Entwicklungen entgegengewirkt werden.

Gesetzliche Vorgaben müssen angepasst werden

Allerdings wurden die derzeitigen Grenzwerte der Mindestabflüsse im Ruhrverbandsgesetz im Jahr 1990 festgelegt. Vor 30 Jahren konnten die aufgrund des Klimawandels zukünftig zu erwartenden veränderten klimatologischen und hydrologischen Verhältnisse noch keine Berücksichtigung finden. Daher sind das Umweltministerium und der Ruhrverband übereinstimmend der Auffassung, die gesetzlichen Vorgaben im Ruhrverbandsgesetz zu überprüfen.

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