Worum geht es?
Die aktuelle EU-Kommunalabwasserrichtlinie gibt für die Überwachung der Phosphor- und Stickstoffgehalte gereinigten Abwassers die Analyse von 24h-Mischproben auf der Basis von Jahresmittelwerten vor. Einzig Deutschland setzt auf die anspruchsvollere Überwachung auf Basis der qualifizierten Stichprobe beziehungsweise auf Basis einer 2 h- Mischprobe auf Basis einer 4-aus-5-Regel.
- Qualifizierte Stichprobe: eine Mischprobe aus mindestens fünf Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten entnommen und gemischt werden (Quelle: LANUV NRW).
- 4- aus 5-Regel: Die vorgeschriebenen Überwachungswerte gelten als eingehalten, wenn die Ergebnisse der letzten fünf im Rahmen der staatlichen Gewässeraufsicht durchgeführten Überprüfungen in vier Fällen diesen Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis diesen Wert um mehr als 100 % übersteigt.
Nach Ansicht der Wasserverbände habe die qualifizierte Stichprobe vor allem einen vollzugsunterstützenden Hintergrund (zur Bestimmung der Abwasserabgabe), trage aber nicht zu mehr Gewässerschutz bei. Denn hier sei die eutrophierungsrelevante Nährstoffbelastung im Mittel eines längeren Zeitraums entscheidend, nicht aber mögliche Ablaufspitzen, wie sie über die Stichprobenüberwachung eher erfasst werden können.
Um die Ablaufwerte auch in Kurzzeitproben jederzeit einhalten zu können, betreiben deutsche Abwasserunternehmen einen deutlich höheren Aufwand bei der Auslegung biologischer Reinigungsstufen und bei deren Betrieb (z.B. durch höheren Strom- und Fällmitteleinsatz), ohne damit mehr Gewässerschutz zu erreichen.
Strengere Ablaufgrenzwerte verstärken das Problem
Europa erwartet die Veröffentlichung der neuen Kommunalabwasserrichtlinie im Oktober 2024. Dort sind auch deutlich höhere Anforderungen an die Ablaufqualität hinsichtlich der Konzentrationen an Phosphor und Stickstoff im Vergleich zur geltenden Richtlinie formuliert. Im Zuge der anstehenden Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht fordern die Verbände eine Angleichung der deutschen an die europäische Überwachungsmethodik.
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