11. Juni 2024 Ι Die auf europäischer Ebene am 10. April 2024 vom Parlament verabschiedete Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht unter anderem neue und anspruchsvollere Vorgaben für die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) vor, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Position der Verbände zur Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff – Abschaffung der qualifizierten Stichprobe / 2h-Mischprobe -Für eine Frachtreduktion im Jahresmittel auf Basis von 24h-Mischprobe
Für Phosphor sieht die Richtlinie Konzentrationswerte von 0,5 mg/l Pges für Anlagen größer 150.000 EW (oder eine Eliminationsrate von 90%) und 0,7 mg/l Pges für Anlagen größer 10.000
EW (oder eine Eliminationsrate von 87,5%) vor. Nach der Abwasserverordnung sind bislang von Kläranlagen der Größenklasse vier 2 mg/l Pges und von Anlagen der Größenklasse fünf 1mg/l Pges einzuhalten. Europarechtlich geregelte Eliminationsraten finden in Deutschland keine Anwendung. Für Stickstoff sieht die Richtlinie Konzentrationswerte von 8 mg/l Nges für Anlagen größer 150.000 EW und 10 mg/l Nges für Anlagen größer 10.000 EW (oder eine Eliminationsrate von 80%) vor. Nach der Abwasserverordnung sind bislang von Kläranlagen der Größenklasse vier 18 mg/l Nanorg und von Anlagen der Größenklasse fünf 13 mg/l Nanorg einzuhalten (Eliminationsraten finden keine Anwendung).