Filter by Themen
Filter by Kategorien
Filter by Veranstaltungsschlagworte
FS Logoi

Pharmaindustrie klagt gegen KARL

Die Klage der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) liegt vor dem Gericht der Europäischen Union. BDEW und VKU haben die Zulassung als Streithelfer beantragt.

von | 11.07.25

Quelle: AdobeStock/James Thew

Am 10. Juli haben BDEW und VKU beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer eingereicht. Dieser zielt auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, gegen die sich die Klage der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie auf Streichung der erweiterten Herstellerverantwortung für wasserschädliche Stoffe in der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) richtet. Mit dem Streitbeitritt wollen BDEW und VKU die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Wasserwirtschaft in dem Verfahren sicherstellen.

Belange der Wasserwirtschaft und Bürger:innen vertreten

„Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versucht in Brüssel aktuell die Pharma- und Kosmetikbranche die erst Anfang des Jahres in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegte Herstellerverantwortung zu Fall zu bringen. Nach ihrem Willen sollen die Kosten für den Ausbau der 4. Reinigungsstufe allein die Gebührenzahler tragen. Dem stellen wir uns vehement entgegen. Durch den Streitbeitritt stellen wir sicher, dass die Belange der Wasserwirtschaft, der Bürger und mittelständischen Wirtschaft nicht unter die Räder kommen“, erläutert Karsten Specht, VKU-Vizepräsident.

Aktuell sind insgesamt 16 Verfahren anhängig, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst wurden – unter anderem unter Beteiligung von EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) und Cosmetics Europe.

„Die Hersteller dürfen nicht aus der Verantwortung für die von ihnen produzierten Spurenstoffe entlassen werden“, so Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Und weiter: „Ein fundierter Streitbeitritt ist essenziell, um die Belange der Daseinsvorsorge im europäischen Rechtsrahmen sichtbar zu machen und effektiv zu verteidigen. Der BDEW wird sich entschlossen für eine sachgerechte Berücksichtigung der Perspektive der Wasserwirtschaft einsetzen.“



Die Seite der Kläger

Im März 2025 hatten Pharma Deutschland und sieben Mitgliedsunternehmen Klage gegen die Kommunalabwasserrichtlinie eingereicht. Beteiligt sind Dermapharm, Fresenius-Kabi, hameln pharma, PUREN Pharma, Sandoz/Hexal, Teva und ZENTIVA Pharma.

Aus Sicht der klagenden Unternehmen verstoße ein zentraler Aspekt der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie gegen geltendes EU-Recht und müsse zurückgenommen werden. Es geht dabei um die erweiterte Herstellerverantwortung, auf deren Grundlage die europaweite Finanzierung des Aufbaus und des Betriebs einer zusätzlichen Klärstufe für kommunale Kläranlagen erfolgen soll.

„Die europäische Abwasserrichtlinie hat eklatante Mängel. Sie betreffen die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabschätzung, die den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zugrunde liegen”, erklärt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. „Wir sehen in der Richtlinie Verstöße gegen EU- Recht und eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa”, so Brakmann weiter.

Warnung vor Kostenbelastung

Die Unternehmen argumentieren gegenüber dem Gericht unter anderem damit, dass sich die Regelungen über die erweiterte Herstellerverantwortung nicht auf das Verursacherprinzip nach Art. 191 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen lassen. Die beklagte Richtlinie, legt fest, dass mindestens 80% der Kosten für Bau und Betrieb der 4. Klärstufe nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika umgelegt werden. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, auf ökologische bzw. nachhaltigere Produkte umzustellen.

Diese Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann bei Human-Arzneimitteln jedoch nicht erreicht werden, weil der gewünschte Effekt von Arzneimitteln fest mit den jeweiligen Wirkstoffen verbunden ist. Darüber hinaus lassen sich die zu beseitigenden Spurenstoffe in den kommunalen Abwässern keineswegs nur auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zurückführen.

Durch die finanzielle Mehrbelastung der Pharmaunternehmen aus der Kommunalabwasserrichtlinie drohe eine Situation, in der sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen.

„Die Richtlinie würde einen Dominoeffekt haben und den strategischen Zielen einer stabilen EU-Arzneimittelversorgung und Reduzierung von Abhängigkeiten aus dem Ausland konträr gegenüberstehen”, warnt Brakmann.

Dies würde auch gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung bereits bestehender Lieferengpässe zuwiderlaufen.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Jetzt Newsletter abonnieren

Stoff für Ihr Wissen, jede Woche in Ihrem Postfach.

Hier anmelden

Niedrigwasser in der Donau legt historische Schiffswracks frei
Niedrigwasser in der Donau legt historische Schiffswracks frei

Anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen haben den Wasserstand der Donau bei Prahovo in Serbien deutlich sinken lassen. Dadurch werden zahlreiche Wracks deutscher Kriegsschiffe aus dem Zweiten Weltkrieg sichtbar, die bis heute die Schifffahrt behindern und umfangreiche Bergungsmaßnahmen erforderlich machen.

mehr lesen
Wasserbewusste Stadtentwicklung braucht langfristige Finanzierung
Wasserbewusste Stadtentwicklung braucht langfristige Finanzierung

Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ fordert, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Nach Auffassung des Netzwerks sind langfristig finanzierte Maßnahmen erforderlich, um Kommunen widerstandsfähiger gegenüber Hitze, Dürre und Starkregen zu machen.

mehr lesen
München beendet Wassersparauflagen nach sinkendem Verbrauch
München beendet Wassersparauflagen nach sinkendem Verbrauch

Die Landeshauptstadt München verlängert ihre Allgemeinverfügung zur Wassernutzung nicht. Nachdem der Trinkwasserverbrauch zurückgegangen ist, laufen auch die Wassersparanordnung der Stadtwerke München (SWM) sowie die damit verbundenen Einschränkungen aus. Die Versorgungssituation bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit jedoch angespannt.

mehr lesen

Passende Firmen zum Thema:

Weber-Ingenieure GmbH

Themen: Abwasserbehandlung | Netze

Abwasserbehandlung, Baumanagement, Infrastruktur und Stadtentwässerung, Ingenieurbau, Konversion und Abfall, Technische Ausrüstung, Wasserbau,

SUMA Rührtechnik GmbH

Thema: Abwasserbehandlung

Seit 1957 entwickelt und produziert SUMA Rührwerke für eine Vielzahl von Anwendungen und Branchen. Aufbauend auf unseren Wurzeln im Agrarsektor haben wir uns zu einem Anbieter von Rührtechnik für den Wasser- und Abwasserbereich, Biogas und viele weitere Industriebereiche entwickelt. In den

Sie möchten die gwf Wasser + Abwasser testen

Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen die gwf Wasser + Abwasser kostenlos und unverbindlich zur Probe!

Finance Illustration 03