Die Umweltrisikobewertung ist unablässige Voraussetzung für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels. Diese Bewertung ist nach aktueller Einschätzung des Umweltbundesamtes mangelhaft und ignoriert wesentliche Risiken für die Umwelt.
Unter anderem kritisiert das UBA, dass das geltende Zulassungssystem Auswirkungen auf die Biodiversität nicht berücksichtigt und teilweise auf veralteten Daten basiert. Darüber hinaus würden auch Auswirkungen der Summe verschiedener ausgebrachter Pestizide nicht berücksichtigt.
Akzeptable und nichtakzeptable Risiken
Wenn Planzenschutzmittel in großen Mengen in die Landschaft ausgebracht werden, ist mit negativen Effekten auf Tieren und Pflanzen zu rechnen, denn bestimmte Tiere und Pflanzen sind selbst das Ziel dieser Mittel. Mittel, die keinerlei Risiko für alle Tiere, Pflanzen oder das Grundwasser darstellen, gibt es also nicht. In der für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschriebenen Umweltrisikobewertung geht es darum, die Auswirkungen der Chemikalien anhand von Studien und Modellen zu bewerten und anhand festgelegter Kriterien in akzeptable und nichtakzeptable Risiken einzustufen. Nur diejenigen Pestizide, deren Risiko als akzeptabel eingestuft wird, können zugelassen werden.
Die Liste der Kritikpunkte ist lang
Ein Teil der vom UBA angeführten Mängelliste bezieht sich auf Umweltrisiken, die in der aktuellen Bewertungspraxis gar nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise werden die Organismengruppen Amphibien und Reptilien überhaupt nicht betrachtet, obwohl Amphibien mit ihrer durchlässigen, feuchten Haut besonders gefährdet sind. Auswirkungen auf die Biodiversität, die sich beispielsweise durch Nahrungsketten ergeben, werden auch nicht berücksichtigt.
Viele Pflanzenschutzmittel sind auch giftig für Regenwürme und andere Bodentiere. Die Annahmen, ob und wie sich ein Ackerboden nach der Giftausbringung erholt, indem eine Fläche nach dem Nachlassen der Giftwirkung wiederbesiedelt wird, hält man beim UBA für fehlerhaft. Denn entsprechende Freilandstudien würden auf viel zu kleinen Flächen durchgeführt.
Pflanzenschutzmittel werden separat bewertet. Das Risiko, das sich aus der Gesamtheit des Einsatzes verschiedener Mittel innerhalb einer Saison ergibt, wird unterschätzt, wie Untersuchungen im Auftrag des UBA ergaben.
Persistente Stoffe im Wasser
Viele Wirkstoffe oder ihre Abbauprodukte sind sehr langlebig und reichern sich im Boden an. Manche von ihnen werden aus den Feldern ausgewaschen und gelangen in die Gewässer und in das Grundwasser. Die Versickerung von Stoffen in das Grundwasser wird nach Ansicht des UBA unzureichend berücksichtigt, weil gesetzlich verbindliche Grenzwerte fehlen und nur wenige, ausgewählte Stoffe überhaupt erfasst werden.
Der Faktor Zeit
Die Prozesse der Zulassung einzelner Wirkstoffe, die EU-weit genehmigt werden, und der separaten Zulassung der daraus hergestellten Produkte in den jeweiligen Ländern sind zeitaufwändig. Genehmigungen für Wirkstoffe werden auf Zeit erstellt und sollen alle 7 – 15 Jahre erneut durchlaufen werden. Diese Prozesse sind langwierig. Solange ein Verfahren zur Wiedergenehmigung nicht abgeschlossen ist, wird eine bestehende Genehmigung verlängert.
Das gesamte Ausmaß des Missstandes in der bestehenden Praxis der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kann hier nur grob vereinfacht dargestellt werden. Für die umfassende Information finden Sie den vollständigen Artikel hier.